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23.5.2012

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Zulassungsbehörde

Standort:
Kreishaus Dieburg
Altbau - Erdgeschoss

Telefon:
(06071) 881-2465
Telefax:
(06071) 881-2481
E-Mail:
kfz-zulassung(at)ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

Ummeldung eins Kraftfahrzeuges von außerhalb des Kreises mit Wechsel des Fahrzeughalters

Unterlagen:

  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiger Personalausweis des/der Fahrzeughalters/-in
  • bei Reisepass zusätzlich eíne Meldebesscheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des/der Geschäftsführers/-in
  • Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / bei Leichtkrafträdern die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (bei Beauftragung eines Dritten)
  • Kennzeichenschilder*
  • Bericht der Hauptuntersuchung (im Original)


Die Gebühr erhöht sich im Falle

  • der Zuteilung eines Wundschkennzeichens um 10,20 Euro
  • und einer vorherigen Reservierung um 12,80 Euro

*Es besteht die Möglichkeit das Kennzeichen des Vorhalters bei einer Ummeldung innerhalb Hessens zu übernehmen.

Hinweis:

Seit dem 1. Oktober 2005 müssen für die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) neue Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ausgefertigt werden. Hierbei entstehen zusätzliche Kosten.

Ummeldung eines außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeugs von außhalb des Kreises

Unterlagen:

  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiger Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters/ der künftigen Fahrzeughalterin
  • bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis der Geschäftsführung
  • Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)/bei Leichtkrafträdern die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)/Abmeldebescheinigung
  • Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten (bei Beauftragung eines Dritten)
  • Bericht der Hauptuntersuchung (im Original)

Die Gebühr erhöht sich im Falle der

  • Zuteilung eines Wunschkennzeichens um 10,20 Euro
  • und bei vorheriger Reservierung um 12,80 Euro

Hinweis:

Seit dem 1. Oktober 2005 müssen für die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) neue Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ausgefertigt werden. Hierbei entstehen zusätzliche Kosten.

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