Serviceangebote
Infobox
Zulassungsbehörde
Standort:
Kreishaus Dieburg
Altbau - Erdgeschoss
Telefon:
(06071) 881-2465
Telefax:
(06071) 881-2481
E-Mail:
kfz-zulassung(at)ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Ummeldung eins Kraftfahrzeuges von außerhalb des Kreises mit Wechsel des Fahrzeughalters
Unterlagen:
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- gültiger Personalausweis des/der Fahrzeughalters/-in
- bei Reisepass zusätzlich eíne Meldebesscheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des/der Geschäftsführers/-in
- Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / bei Leichtkrafträdern die Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (bei Beauftragung eines Dritten)
- Kennzeichenschilder*
- Bericht der Hauptuntersuchung (im Original)
Die Gebühr erhöht sich im Falle
- der Zuteilung eines Wundschkennzeichens um 10,20 Euro
- und einer vorherigen Reservierung um 12,80 Euro
*Es besteht die Möglichkeit das Kennzeichen des Vorhalters bei einer Ummeldung innerhalb Hessens zu übernehmen.
Hinweis:
Seit dem 1. Oktober 2005 müssen für die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) neue Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ausgefertigt werden. Hierbei entstehen zusätzliche Kosten.
Ummeldung eines außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeugs von außhalb des Kreises
Unterlagen:
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- gültiger Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters/ der künftigen Fahrzeughalterin
- bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis der Geschäftsführung
- Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)/bei Leichtkrafträdern die Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)/Abmeldebescheinigung
- Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten (bei Beauftragung eines Dritten)
- Bericht der Hauptuntersuchung (im Original)
Die Gebühr erhöht sich im Falle der
- Zuteilung eines Wunschkennzeichens um 10,20 Euro
- und bei vorheriger Reservierung um 12,80 Euro
Hinweis:
Seit dem 1. Oktober 2005 müssen für die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) neue Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ausgefertigt werden. Hierbei entstehen zusätzliche Kosten.
zurück...

