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23.5.2012

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Zulassungsbehörde

Standort:
Kreishaus Dieburg
Altbau - Erdgeschoss

Telefon:
(06071) 881-2465
Telefax:
(06071) 881-2481
E-Mail:
kfz-zulassung(at)ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeugs

Unterlagen:

  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiger Personalausweis des/der künftigen Fahrzeughalters/-in
  • bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Geschäftsführers/-in
  • Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)/bei Leichtkrafträdern die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)/Abmeldebescheinigung
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (bei Beauftragung eines Dritten)
  • Bericht der Hauptuntersuchung (im Original) 

Die Gebühr erhöht sich (falls das vorherige Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung nicht reserviert wurde) im Falle der

  • Zuteilung eines Wunschkennzeichens um 10,20 Euro
  • oder bei vorheriger Reservierung um 12,80 Euro

Hinweis:

Seit dem 1. Oktober 2005 müssen für die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) neue Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ausgefertigt werden. Hierbei entstehen zusätzliche Kosten.

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