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8.2.2012

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Zulassungsbehörde

Standort:
Kreishaus Dieburg
Altbau - Erdgeschoss

Telefon:
(06071) 881-2465
Telefax:
(06071) 881-2481
E-Mail:
kfz-zulassung(at)ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

Wiederzulassung nach Löschung (Vollabnahme) eines Kraftfahrzeugs

Unterlagen:

  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Personalausweis des/der künftigen Halters/-in
  • bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin
  • Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)/bei Leichtkrafträdern die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)/Abmeldebescheinigung
  • Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten (bei Beauftragung eines Dritten)
  • Bericht der Hauptuntersuchung (im Original)
  • Nachweis über die Technikdaten des Fahrzeuges (entweder Fahrzeugdokumente, falls nicht mehr vorhanden ein Gutachten über eine Vollabnahme des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen)*

*bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonischen Kontakt zur Zulassungsbehörde auf

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