Die Bearbeitung von Digitalaufträgen stellt eine reine Serviceleistung (ohne Rechtsanspruch) dar.

Angeforderte Unterlagen werden als verschlüsselte PDF-Dateien auf einem USB-Stick zur Verfügung gestellt. Da noch nicht alle unserer Archivakten in digitaler Form zur Verfügung stehen, werden diese erst nach vollständigem Vorliegen der Antragsunterlagen digitalisiert.    

Danke für Ihr Verständnis!

Akteneinsicht / Digitalauftrag

Auf Grund des hohen Digitalisierungsaufkommens ist derzeit von einer längeren Bearbeitungszeit (ca. 4 Monate) auszugehen. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.


Die Bauaufsichtsbehörde hat die Baugenehmigungs-, Bauanzeige- und Zustimmungsakten zu archivieren.

Es besteht daher die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse, Baugenehmigungen und die dazugehörigen Bauzeichnungen einschließlich der bautechnischen Nachweise aus früheren Vorgängen einzusehen.
Die Einsichtnahme in diese Akten ist in der Regel nur den Eigentümern oder den von ihnen bevollmächtigten Personen erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Akteneinsicht keinerlei Vervielfältigungen (in Form von Fotokopien, Fotos o. ä.) erstellt werden können. Es handelt sich bei dem Angebot einer Akteneinsicht tatsächlich um eine reine Einsichtnahme. Wir empfehlen daher die Einreichung eines Digitalauftrages.    


Auftragsformular Akteneinsicht / Digitalauftrag 

Vollmacht zur Vorlage bei der Bauaufsicht   

 

Die Ausfertigung von digitalen Kopien aus Baugenehmigungen oder Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist gebührenpflichtig.

Bitte beachten Sie, dass wir zur Bearbeitung die folgenden Unterlagen zwingend benötigen:

  • Auftragsformular Akteneinsicht / Digitalauftrag
  • Eigentümernachweis – Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid (Kopie nicht älter als 1 Jahr)
  • Ausweis Eigentümer  (Kopie der Vor- und Rückseite zum Abgleich der Unterschrift - alternativ auch Vorlage vor Ort möglich)

Zusätzlich bei Abweichung des Antragstellers:

  • Eigentümervollmacht 
  • Ausweis Vollmachtnehmer (Kopie der Vor- und Rückseite zum Abgleich der Unterschrift - alternativ auch Vorlage vor Ort möglich)

Zusätzlich bei Abweichung des Kostenschuldners:

  • Ausweis Kostenschuldner (Kopie der Vor- und Rückseite zum Abgleich der Unterschrift - alternativ auch Vorlage vor Ort möglich)

Sollte eine Vorlage der Ausweisdokumente vor Ort gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an archivakten@remove.this.ladadi.de zur Vereinbarung eines Termins.

Uns übersandte Personalausweiskopien werden nach Prüfung umgehend (datenschutzsicher) vernichtet.

Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle unsere Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung stehen. Unsere Papierakten sind in verschiedenen Archiven ausgelagert, die je nach Digitalauftrag angefordert und dann digitalisiert werden müssen. Diese Anforderung wird erst nach vollständigem Erhalt der o. g. erforderlichen Unterlagen erfolgen. 

Beantragen Sie eine Einsichtnahme, werden Sie per E-Mail oder per Telefon informiert, sobald die Unterlagen vorliegen.

Das Anfertigen von Kopien oder Digitalkopien ist eine reine Serviceleistung der Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Eine Zusage zur Bearbeitungszeit oder eine kurzfristige Bearbeitung ist auf Grund der hohen Nachfrage nicht möglich.

Eine Abschätzung der anfallenden Kosten im Vorfeld ist auf Grund des stets variierenden Umfangs der beantragten Akten nicht möglich.

Weitere Rückfragen zu Archivakten oder zu Ausfertigungen von Kopien aus Baugenehmigungen können Sie an ArchivAkten@remove.this.ladadi.de richten.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


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