Schutzgebiete - Schauen und Ausnahmen

Zum Schutz der Trinkwasserversorgung werden durch die Staatlichen Umweltämter Schutzgebiete ausgewiesen, in denen viele verschiedene Verhaltensweisen verboten sind.

Dies soll das Grundwasser, das alle Einwohner des Kreises mit Trinkwasser versorgt, möglichst umfassend vor Verunreinigungen schützen. Die Überwachung dieser Schutzgebiets-Verordnungen erfolgt durch die Wasserbehörde. Hier können in begründeten Einzelfällen auch Ausnahmen beantragt werden, wenn durch die Ausnahme der Schutz des Grundwassers nicht beeinträchtigt wird.

Um sicher zu stellen, dass die Schutzgebiets-Verordnungen befolgt werden, wird das betroffene Gelände in einer Schutzgebietsschau kontrolliert. Verstöße werden aufgenommen und in einem förmlichen Verfahren durch die Wasserbehörde verfolgt.