Bauen im Außenbereich

Für Bauanträge und Bauvoranfragen ist die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises zuständig, in dem das Baugrundstück liegt. Bei Bauvorhaben im Außenbereich ist darüber hinaus ein Beratungsgespräch mit der örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde sinnvoll.

Unter Außenbereich versteht man alle Flächen, die nicht innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen liegen. (Näheres erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder bei der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde.)

Grundsätzlich soll der Außenbereich von jeglicher Bebauung freigehalten werden. Das Baugesetzbuch, genauer § 35 BauGB, regelt jedoch einige Ausnahmen, die landläufig als „privilegiert“ bezeichnet werden. Generelle Voraussetzung ist, dass dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung sichergestellt ist.

Darüber hinaus müssen Bauvorhaben im Außenbereich je nach ihrer Art spezielle Bedingungen erfüllen. Dies gilt zum Beispiel für Bauvorhaben, die einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienen. Zur Beurteilung derartiger Vorhaben bedienen sich die Genehmigungsbehörden des Sachverstands der örtlich zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde.

Für die Prüfung der Privilegierung eines Bauvorhabens auf dem Gebiet der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau sowie der Stadt Darmstadt ist das Fachgebiet Landwirtschaft aus dem Fachbereich Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, Ländlicher Raum, bei der Kreisverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg zuständig.

Wenn Sie mehr wissen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin.

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Kreishaus Darmstadt
 
Herr Schellbach
Bauen im Außenbereich, AFP-Förderung, Erzeuger-Verbraucher-Dialog
Fachgebietsleiter
160506151 / 881-2127