Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EFP)

Für den Bereich der Landwirtschaft gibt es zwei einzelbetriebliche Förderprogramme: Das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID).

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Ziel des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft. Gefördert werden können Investitionen zur

  • Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen
  • Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten und
  • Erhöhung der Wertschöpfung.

Bei den Maßnahmen sind die Interessen der Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu berücksichtigen.

Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)

Die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft sind einem ständigem Strukturwandel unterworfen. Nicht alle Inhaber landwirtschaftlicher Unternehmen werden auch in Zukunft ein ausreichendes Einkommen aus der landwirtschaftlichen Urproduktion erwirtschaften können. Die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit soll mit dieser Art der Förderung unterstützt und damit ein Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes geleistet werden. Die Fördermittel stehen für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum nach verschiedenen Verordnungen und Richtlinien zur Verfügung. Förderfähig sind beispielsweise Investitionen in eine bäuerliche Gastronomie, in die Direktvermarktung, in Dienstleistungen wie Kinderbetreuung oder Landschaftspflege.

Konditionen der Förderung

Gefördert werden bei beiden Programmen landwirtschaftliche Unternehmen ab einer bestimmten Mindestgröße und mit mehr als 25 Prozent Umsatz aus Bodenbewirtschaftung oder der damit verbundenen Tierhaltung. Gefördert werden können auch Betriebe, die unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Der Zuschuss kann bis zu 35 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens betragen.

Nähere Informationen können Sie den EFP-Richtlinien und Anlage 1 EFP-Richtlinien 2019 entnehmen. Da für die Förderung von Maßnahmen, deren förderfähiges bauliches Investitionsvolumen 100.000 Euro übersteigt, die Mitwirkung eines Betreuers vorgeschrieben ist, finden Sie hier die Liste der in Hessen zugelassenen Baubetreuer.

Weitere Informationen gibt es unter

https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/foerderangebote/einzelbetriebliche-investitionsfoerderung/agrarinvestitions

 

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Herr Schellbach
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