Erosionsschutz (nach den Cross-Compliance-Vorschriften)

Zu den Cross-Compliance-Verpflichtungen der Empfänger von landwirtschaftlichen EU-Direktzahlungen gehört auch die Vermeidung der Bodenerosion.

Die potentielle Erosionsgefährdung durch Wasser wird wissenschaftlich korrekt mit Hilfe der „Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (ABAG)“ ermittelt. Diese berücksichtigt die folgenden sechs Faktoren: Regenfaktor, Bodenerodierbarkeitsfaktor, Hanglängenfaktor, Hangneigungsfaktor, Bearbeitungs- und Bedeckungsfaktor sowie Erosionsschutzfaktor.

Von diesen sechs Faktoren werden in der „Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung“ des Bundes aufgegriffen; das Land Hessen hat darüber hinaus mit der „Verordnung zur Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung“ von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, diese vier Faktoren auf zwei (Bodenerodierbarkeit und Hangneigung) zu reduzieren.

Auf dieser Basis wurden sämtliche hessischen Ackerflächen in die Wassererosionsstufen CCWasser 0, CCWasser 1 und CCWasser 2 eingeteilt.

Nähere Angaben, darunter die für die betreffenden Ackerflächen geltenden Bewirtschaftungsauflagen, finden Sie auf den Seiten 12 und 13 der Cross Compliance Informationsbroschüre.

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