Agrarumweltmaßnahmen

Ziel des neuen "Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen - HALM -" ist es die nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und naturschutzfachlich wertvoller Flächen in Hessen zu sichern.

Mit den Fördermaßnahmen soll ein Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Landes, des Bundes und der Europäischen Union in den Bereichen Biologische Vielfalt, Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie der Erhaltung der Kulturlandschaft geleistet werden. Die Landwirtschafts-Betriebe können Anträge auf Förderung bestimmter Nutzungsformen stellen, die je nach Vereinbarung unterschiedlich hoch vergütet werden. Hierdurch erhalten sie einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung.

Mit der Teilnahme am "Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen" verpflichten sich die Landwirtschafts-Betriebe über einen Zeitraum von fünf Jahren ihre Flächen entsprechend den Vorgaben der einzelnen Förderverfahren zu bewirtschaften.

Die Auswahl der förderfähigen Flächen erfolgt anhand verschiedener fachlicher Kulissen und deren Prioritäten, die im HALM-Viewer einsehbar sind. Bei knappen Haushaltsmitteln kommen weitere Auswahlkriterien hinzu.

Detaillierte Informationen zu einzelnen Förderverfahren, allgemeinen Pflichten, sowie Verfahrensvorschriften zur Antragstellung sind der HALM-Richtlinie, die am 21. September 2015 in Kraft getreten ist, zu entnehmen.

In der Broschüre das Wichtigste im Überblick  ist eine Kurzübersicht, mit den wichtigsten Punkten zu den einzelnen Förderverfahren, zu finden. Des Weiteren gibt es eine Übersicht  zu den Prämien der einzelnen Förderverfahren.

Fristen

Zuwendungsanträge/Änderungsanträge
zu den meisten Fördermaßnahmen sind spätestens bis zum 01. Oktober (Ausschlussfrist) zu stellen, Verpflichtungsbeginn im Genehmigungsfall ist der 1. Januar des folgenden Jahres.

Auszahlungsanträge sind jährlich bis zum 15. Mai im Rahmen des Gemeinsamen Antrags zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass Flächen, die als Ökologische Vorrangfläche (im Rahmen der Flächennutzung im Umweltinteresse - „Greening“) gekennzeichnet sind, nicht über HALM gefördert werden können!

 

Folgende HALM-Fördermaßnahmen können beim Fachgebiet Landschaftspflege für die Kreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau, sowie die Städte Darmstadt und Rüsselsheim, beantragt werden. Die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie hier.


Ökologischer Landbau

Beim Ökologischen Landbau handelt es sich um eine besondere Form der Landbewirtschaftung, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert. Im Ökologischen Landbau wird besonders umweltverträglich und ressourcenschonend gewirtschaftet. Es wird auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz sowie mineralischen Dünger verzichtet, was sich positiv auf Natur und Umwelt auswirkt. Hierdurch wird auch eine vielfältige Fauna und Flora gefördert.

Besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau

Die Verfahren zur besonders nachhaltigen Bewirtschaftung der Äcker dienen der Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und schützen vor Erosion. Auch können diese Verfahren einen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten innerhalb der Agrarökosysteme leisten.

Besonders nachhaltige Verfahren auf Dauergrünland

Die nachhaltige Bewirtschaftung von Grünlandflächen dient dem Erhalt der Vielfalt wiesengebundener Pflanzen- und Tierarten und leistet somit einen Beitrag zum Erhalt der Biologischen Vielfalt. Gefördert wird zum einen die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland ohne Düngemittel und Pflanzenschutz.Für zwei weitere Förderverfahren (Bodenbrüterschutz und Kennartennachweis) gelten besondere Bedingungen. Bei Interesse sprechen Sie uns hierzu bitte direkt an.

Erhalt von Streuobstbeständen

Gerade alte Streuobstbestände bieten durch ihren offenen Charakter und ihren Strukturreichtum einen vielfältigen Lebensraum für die unterschiedlichsten Tier- und Pflanzenarten, wie beispielsweise dem Gartenrotschwanz. Ziel ist es, diese alten Bestände wieder in Pflege zu nehmen um sie zu erhalten und zu verjüngen. Hierzu werden der Erhaltungsschnitt, sowie die Nachpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen gefördert.

Arten- und Biotopschutz in Agrarökosystemen

Naturschutzfachliche Sonderleistungen

In diesem Programmteil werden zusätzliche Maßnahmen zu den nachhaltigen Verfahren auf Dauergrünland gefördert. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen die unter naturschutzfachlicher Beurteilung der einzelnen Flächen mit den Landwirtschafts-Betrieben vereinbart werden. Diese können beispielsweise ein Bewirtschaftungszeitfenster zur Unterstützung geschützter Schmetterlinge, Altgrasstreifen zur Förderung wiesengebundener Insektenarten oder einen Zeitraum des Pflegeverzichts, um den Bruterfolg der bodenbrütenden Vogelarten zu erhöhen, beinhalten.

Arten- und Biotopschutz im Offenland

Dieser zweite Programmteil beinhaltet Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Biotope, sowie die Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen in der Agrarlandschaft. Hierbei handelt es sich um spezielle Fördermaßnahmen, bei welchen das Fachgebiet Landschaftspflege im Bedarfsfall auf die Landwirtschafts-Betriebe zukommt und mit diesen die Umsetzung einer solchen Maßnahme plant.

Zusammenarbeit

Dieses Verfahren soll die Wirksamkeit von Agrarumweltmaßnahmen durch Zusammenarbeit der Landwirtschafts-Betriebe mit weiteren Akteuren vor Ort erhöhen. Gefördert werden zum Einen die Erstellung eines Konzeptes sowie zum Anderen dessen Umsetzung oder die Umsetzung eines bereits vorhandenen Konzeptes, welches nicht im Rahmen des HALM entstanden ist.

Ein erstes Konzept im Landkreises Darmstadt-Dieburg wird derzeit erarbeitet.

 

Die Förderverfahren für Weinbau (E1, E3 und B1) werden beim RP Darmstadt, Dezernat Weinbauamt mit Weinbauschule Eltville, beantragt. Das Förderverfahren zu Tiergenetischen Ressourcen (G2) kann beim RP Gießen Dezernat Landwirtschaft beantragt werden

Weitere Hinweise erhalten Sie beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der WI-Bank.  Eine Zusammenfassung der aktuellen HALM-Förderverfahren ist auch im Merkblatt zum "Gemeinsamen Antrag" zusammengestellt.

Blühfläche
Blühfläche für Insekten, Vögel und Säugetiere
Esel als Landschaftspfleger
Esel als Landschaftspfleger