Vielfalt schafft Vorteile - Diversität in der KfB
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)
Seit April 2011 gibt es bei der Kreisagentur für Beschäftigung eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA). Ihre Aufgaben sind im §18e SGBII verankert.
Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt bedeutet Menschen unabhängig von Kriterien wie Alter, Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit und sexueller Orientierung zu betrachten und wert zu schätzen. Vielfalt bietet den Unternehmen und den Mitarbeitenden viele Vorteile, und dennoch sind wir von einer Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt noch weit entfernt.
Nach wie vor haben es z. B. Frauen – vor allem mit Betreuungs- oder Pflegeverantwortung- schwerer, am Arbeitsmarkt (wieder) Fuß zu fassen. Diese Geschlechterungerechtigkeit findet sich auch in der Gehaltsstruktur wieder (Gender Pay Gap). Frauen verdienen im Schnitt 4€/ Stunde weniger als Männer (siehe Statistisches Bundesamt - Destatis 2020). Dies liegt oftmals daran, dass Frauen typische „Frauenjobs“ ergreifen, die traditionell schlechter bezahlt sind. Manchmal wird die gleiche Arbeit aber auch einfach nur geschlechterbezogen anders bewertet. Oftmals mit der traditionellen Idee verknüpft, dass der Mann die Familie ernähren müsse. Um die Geschlechtergerechtigkeit voranzutreiben müssen wir alle Geschlechter in den Blick nehmen und vor allem Geschlechterideologien aufbrechen. Ein Mann in Teilzeit? Warum nicht? Eine Frau als Automechanikerin? Gerne!
Diskriminierung betrifft aber nicht nur das Geschlecht. Wir finden auch Diskriminierung aufgrund von Alter, Herkunft, sexueller Orientierung und Religionszugehörigkeit und oftmals werden Menschen mehrfachdiskriminiert.
Das Ziel der BCA ist es, Geschlechterideologien aufzubrechen, Mehrfachdiskriminierungen aufzudecken und dagegen vorzugehen. Die BCA hat eine beratende Funktion innerhalb und außerhalb der Organisation.
Sie steht auch Kund*innen gerne telefonisch oder nach Absprache persönlich für alle Fragen der Gleichstellung zur Verfügung.
Kommende Infoveranstaltungen
Aktuell finden keine Veranstaltungen statt.
Ansprechpartnerin
Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse. | ||
Standort: Kreishaus Darmstadt | ||
Frau Brkic Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt | 7611 | 06151 / 881-5074 |
Teilzeitausbildung
Manchmal ist aufgrund individueller persönlicher Lebensumstände das Absolvieren einer Berufsausbildung in Vollzeit nicht möglich. Dann ist vielleicht eine Teilzeitausbildung genau das Richtige. Bei ihr ist die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit reduziert. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend. Dadurch wird sichergestellt, dass die Teilzeitausbildung mit einer Ausbildung in Vollzeit inhaltlich vergleichbar ist und somit eine vollwertige Berufsausbildung darstellt, die auch zu einem anerkannten Abschluss führt.
Prinzipiell kann jede*r Auszubildende die Ausbildung in Teilzeit absolvieren. Voraussetzung ist jedoch, dass der ausbildende Betrieb einverstanden ist. Mit einer Ausbildung in Teilzeit können so beispielsweise Familiensorgende und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, aber auch Menschen mit Fluchthintergrund oder Leistungssportler*innen einen Berufsabschluss erlangen. Und Unternehmen, die eine Berufsausbildung in Teilzeit ermöglichen, steigern ihre Attraktivität als Arbeitgeber und sichern sich ihre zukünftigen Fachkräfte.
Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie bei der Servicestelle Teilzeit-Ausbildung beim Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft in Darmstadt unter https://www.bwhw.de/fuer-menschen/ausbildungssuchende/servicestelle-teilzeit-ausbildung-in-hessen/.