Aufgaben

Der Bereich "Stationäre Pflege" entscheidet über die Gewährung von Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen. Unter die Definition "Einrichtung" fallen somit sämtliche Tagespflege-, Nachtpflege-, Kurzzeitpflege- und Dauerpflegeheime, die der Pflege, Behandlung oder sonstigen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vorgesehenen Maßnahmen dienen. Die aktuelle Auflistung der anerkannten Alten- und Pflegeheime im Landkreis halten wir für Sie bereit. Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen können Leistungen erbracht werden für Aufenthalte der

  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Dauerpflege

Darüber hinaus bestehen noch weitere vielfältige Aufgaben. Hierzu zählen unter anderem:

  • Gewährung von Bekleidungsbeihilfe:
    Personen, die dauerhaft in einer Betreuungseinrichtung leben, erhalten auf Antrag einen Zuschuss zur Beschaffung von Bekleidung.