Richtlinien für die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg unterstützt sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche finanziell, damit sie an Kinder- und Jugendfreizeiten teilnehmen können. Diese Freizeiten fördern soziale Integration, Gemeinschaftsgefühl und wichtige soziale Kompetenzen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Kinder- und Jugendfreizeiten, die:
- mindestens 3 Tage (2 Übernachtungen) dauern,
- pädagogisch vorbereitet und betreut werden,
- von anerkannten Trägern aus Südhessen (z. B. Jugendverbände, Gemeinden, Jugendringe) durchgeführt werden
Wer kann die Förderung bekommen?- Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 20 Jahren,
- oder junge Volljährige bis 21 Jahre
- die im Landkreis Darmstadt-Dieburg wohnen
Die Eltern müssen mindestens 26 € Eigenanteil bezahlen.
Welchen Zuschuss gibt es?
Der Zuschuss beträgt bis zu 75 % der Teilnahmegebühr- höchstens 280 € pro Kind und Jahr
- Mehrere Freizeiten sind möglich, solange der Jahreshöchstbetrag nicht überschritten wird.
Bei Interesse oder weiteren Fragen senden Sie uns gerne eine E-Mail
kijufoe@ladadi.de
Richtlinien
Richtlinien der Kinder- und Jugendförderung
Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit der freien Träger - Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen der Jugend und andere Träger der Jugendhilfe -
Anträge auf Förderung können gestellt werden von
- anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,
- Jugendgruppen von Vereinen und Verbänden,
- freien Vereinigungen der Jugendhilfe,
- Jugendringen auf Kreis-, Stadt- oder Ortsebene, sofern der Beitritt allen förderungswürdigen Gruppen offensteht,
- Initiativen oder Projekten der Jugendarbeit, die ihren Sitz im Landkreis Darmstadt-Dieburg haben.
Vereine oder Gruppen mit Sitz in der Stadt Darmstadt können für Teilnehmende aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg ebenfalls Anträge stellen.
Für Teilnehmende aus Darmstadt muss jedoch ein separater Antrag bei der Stadt Darmstadt eingereicht werden.
Alle Antragsteller müssen eine Vereinbarung nach § 72a Abs. 4 SGB VIII geschlossen haben.
Bei Interesse oder weiteren Fragen senden Sie uns gerne eine E-Mail
kijufoe@ladadi.de
Veranstaltungen der außerschulischen Bildung und Schulung von nebenamtlich Mitarbeitenden (Jugendgruppenleitungen)
Förderfähige Veranstaltungen
Beihilfefähig sind Tagesveranstaltungen mit einer Mindestdauer von 4 Zeitstunden und mindestens 4 Teilnehmenden. Die Inhalte der Veranstaltungen müssen sich mit Themen der politischen, pädagogischen, kulturellen oder sozialen Bildung befassen.Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 40 % der entstandenen Kosten für- Fahrtkosten,
- Honorare für Referent*innen,
- sowie Materialkosten.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen:- eine Teilnahmeliste,
- das Programm der Veranstaltung,
- sowie die Originalbelege über die entstandenen Kosten
Fahrten und Lager mit und ohne Übernachtungen
Förderung von Fahrten und Lager mit Übernachtung
Die Fahrten müssen
- mindestens zwei vollständige Tage dauern (An- und Abreise gelten als ein Tag)
- mit mindestens fünf Kindern oder Jugendlichen durchgeführt werden.
Höhe der Förderung
- Teilnehmende 3,60 € pro Tag (4 - 21 Jahre)
- Betreuungsperson 7,20 € pro Tag (Betreuungsschlüssel 1:5)
Förderung von Fahrten und Lager ohne Übernachtung
Die Fahrten müssen
- mindestens vier Tage mit jeweils 6 Stunden dauern
- mit mindestens fünf Kindern oder Jugendlichen durchgeführt werden.
Höhe der Förderung
- Teilnehmende 1,80 € pro Tag (4 - 21 Jahre)
- Betreuungsperson 3,60 € pro Tag (Betreuungsschlüssel 1:5)
Material für die Jugendarbeit
Folgende Anschaffungen/Ausgaben können bezuschusst werden
- Bastelmaterial
- Bücher für die Jugendarbeit
- Technik
- Zelte und Zeltzubehör
Höhe der Förderung
Die Höhe der Kreisbeihilfe beträgt in der Regel 40 % des Anschaffungswertes.Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind Originalbelege beizufügen:Internationale Jugendbegegnungen im Im- und Ausland
Förderung von Jugendbegegnungen im Ausland
Jugendorganisationen, die Fahrten zu internationalen Jugendbegegnungen im Ausland mit einem Mindestaufenthalt von vier Tagen durchführen (An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag und werden dementsprechend nur einmal bezuschusst), erhalten vom Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Beihilfe in Höhe von 30 % der Fahrtkosten.Förderfähig sind internationale Jugendbegegnungen, die der persönlichen Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern dienen.
Ziel ist es, jungen Menschen im Sinne der politischen Bildung zu ermöglichen,- andere Kulturen, Gesellschaftsordnungen und internationale Zusammenhänge kennenzulernen,
- sich mit diesen auseinanderzusetzen,
- die eigene Lebenssituation besser zu verstehen,
- und ein Bewusstsein für Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit zu entwickeln.
Voraussetzung ist eine sorgfältige Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Begegnung.
Dazu gehört insbesondere eine intensive inhaltliche Arbeit mit den Teilnehmenden, z. B. in Vorbereitungs- und Auswertungsseminaren.Zwischen den Partnerorganisationen muss rechtzeitig ein Programm abgestimmt werden, das Informationen enthält über:
- Zielgruppe,
- Themen und Lernziele,
- Arbeitsmethoden,
- sowie Ablauf, Vorbereitung und Auswertung.
Förderung von Jugendbegegnungen im Inland
Bei internationalen Jugendbegegnungen im Inland mit einem Mindestaufenthalt von vier Tagen beträgt die Beihilfe:- bis zu 3,00 € pro Tag für ausländische Teilnehmende,
- bis zu 2,00 € pro Tag für inländische Teilnehmende.

