Sozialstiftung des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Die Sozialstiftung des Landkreises Darmstadt-Dieburg wurde gemäß der Stiftungsurkunde vom 29. Juni 1999 auf Beschluss des Kreistages vom 18. Juni 1999 errichtet.

Eine Stiftung ist eine Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck, insbesondere gemeinnützigen Zwecken, auf Dauer gewidmet ist. Welche Zwecke eine Stiftung verfolgt legt der Stiftende in der Satzung fest. Die Erfüllung der Stiftungszweckes erfolgt durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen.

Bei Fragen rund um die Stiftung stehen Ihnen die nachfolgend genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung:

Ansprechpersonen

Stefan Ritter

Sparkasse Dieburg

St.-Peray-Straße 2-4

64823 Groß-Umstadt

+49 6078 70-9417

Michael Hutterer

Landkreis Darmstadt-Dieburg

Jägertorstraße 207

64289 Darmstadt

+49 6151 881-1030

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Struktur, Aufbau und Zweck 

  • Organe der Stiftung

    Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. Deren Mitglieder sind ausschließlich ehrenamtlich für die Stiftung tätig.

  • Stiftungsrat

    Der Stiftungsrat besteht aus 9 Mitgliedern und ist das Aufsichtsorgan der Stiftung. Er hat darüber zu wachen, dass der Vorstand die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes im Sinne des Stifterwillens betreibt und das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert erhalten bleibt. Gleichzeitig ist der Stiftungsrat das für die Vergabe der Mittel zuständige Gremium.

    Dem Stiftungsrat gehören als Mitglieder an:

    • Frau Dagmar Wucherpfennig (Vorsitzende)
    • Herr Christian Grunwald (stv. Vorsitzender)
    • Herr Dr. Sascha Ahnert
    • Frau Ann-Kathrin Brockmann
    • Frau Pia Eckert-Graulich
    • Herr Dieter Emig
    • Herr Markus Euler
    • Frau Anke Paul
    • Herr Jörg Rupp
  • Stiftungsvorstand

    Der Stiftungsvorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Dazu gehören die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Erstellung von Haushaltsplan und Jahresabschluss, die Einberufung der Stiftungsrates sowie die Öffentlichkeitsarbeit und Mittelaquise im Sinne des Stiftungszweckes.

    Dem Stiftungsvorstand gehören an:

    • Klaus Peter Schellhaas (Vorsitzender)
    • Christel Sprößler (stv. Vorsitzende)

    Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Stiftungsvorstand Herrn Stefan Ritter (Sparkasse Dieburg) zum Geschäftsführer bestellt.

  • Stiftungszweck

    Der Stiftungszweck ist Grundlage der Gemeinnützigkeit und damit aller evtl. Förderungen. Er ist in der Stiftungssatzung festgelgt und lautet:

    Zweck der Stiftung ist die Förderung der kreiseigenen gemeinnützigen Krankenhäuser, des Gesundheitsamtes und Maßnahmen der Jugendhilfe und der sozialen Sicherung. Im Bereich des Gesundheitsamtes wird die öffentliche Gesundheitspflege im Rahmen der freiwilligen Leistungen, die keine Pflichtaufgabe des Landkreises Darmstadt-Dieburg sind, gefördert. Im Rahmen der sozialen Sicherung wird der Bereich der „Hilfe zur Arbeit“ nach den Vorschriften des BSHG gefördert. Die Hilfe zur Arbeit soll die Betroffenen qualifizieren und sozialpädagogisch integrieren. Die Stiftung fördert Hilfeempfänger zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Hilfegewährung ist zeitlich begrenzt. Die Jugendhilfe umfasst den Bereich der Jugendpflege und Jugendfürsorge. Hierbei sollen alle Maßnahmen, die die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes zur Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zum Ziel haben, durch die Stiftung gefördert werden. Es handelt sich dabei um kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche, freizeitpädagogische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und ausreichenden Mittagsverpflegung an Schulen.
  • Unterstützung der Sozialstiftung

    Die Sozialstiftung ist als gemeinnützige Körperschaft im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 4 und 7 Abgabenordnung anerkannt. Dies bedeutet, dass Zuwendungen an die Stiftung grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden können. Entsprechende Zuwendungsbestätigungen werden auf Wunsch gerne ausgetellt. Bei Bedarf sollten Sie sich dazu steuerlich beraten lassen.

    Das Stiftungsrecht sieht zwei Möglichkeiten vor, Stiftungen zu unterstützen: Die "Spende" oder die "Zustiftung".
    Der Stiftung zufließende Spenden sind Mittel zur direkten Erfüllung des Stiftungszwecks und zur zeitnahen Verwendung bestimmt. Zustiftungen sind dagegen Mittel, die den Vermögensgrundstock der Stiftung dauerhaft stärken sollen und deshalb nicht zum Verbrauch bestimmt sind. Sie erhöhen das Stiftungsvermögen und damit auch die daraus zu erzielenden Erträge.

    Spenden können jederzeit durch einfach Überweisung an die Stiftung erfolgen. Diese können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen. 

    Bei einer Zustiftung übertragen Sie eigene Vermögensanteile an die Stiftung. Dabei sollten Sie in jedem Fall sorgfältig planen, welche Vermögensanteile Sie entbehren können und nicht für Ihre persönliche Versorgung oder die Versorgung Ihrer Angehörigen benötigen. Grundsätzlich kann eine Zustiftung

    • sofort in beliebiger Höhe per Überweisung
    • regelmäßig in festen Teilbeträgen mittels Dauerauftrag
    • oder per Testament nach Ihrem Tod

    erfolgen. Die Wahl des Zeitpunktes hat vor allem steuerliche Auswirkungen, die Sie auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater besprechen sollten. Wollen Sie das Vermögen erst nach Ihrem Tod einbringen, sind auch einige erbrechtliche Besonderheiten zu beachten. 

  • Förderung durch die Sozialstiftung

    Die Sozialstiftung ist als gemeinnützige Körperschaft im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 4 und 7 Abgabenordnung anerkannt. Dies bedeutet, dass Zuwendungen an die Stiftung steuerlich abgesetzt werden können. Entsprechende Zuwendungsbestätigungen werden auf Wunsch gerne ausgetellt.

    Aus der Anerkennung der Gemeinnützigkeit erwächst aber auch die Verpflichtung, die Stiftungsmittel nur für Projekte einzusetzen, die dem Stiftungszweck entsprechen.

    Deshalb können nur Projekte gefördert werden, die diesem Stiftungszweck entsprechen. Die letzte Entscheidung trifft dabei der Stiftungsrat.

    Wenn Sie Interesse an einer Förderung durch die Sozialstiftung haben und das zu fördernde Projekt annähernd unter den Stiftungszweck fällt schicken Sie uns einfach einen Antrag mit evtl. erläuternden Unterlagen zu. Dieser wird dem Stiftungsrat zur Entscheidung vorgelegt. Nach der Sitzung des Stiftungsrats erhalten Sie entsprechende Nachricht. Im Falle einer Förderung ist nach Durchführung des Projektes ein kurzer Verwendungsnachweis zu erstellen. Weitere Informationen siehe Downloads unten. 

    In den vergangenen Jahren wurden u. a. folgende Projekte gefördert:

    • Zukunftskompetenz KI für Kinder und Jugendliche
    • Unterstützung von Familien in Notsituationen/Familienpatenschaften
    • Gewaltpräventionsprojekte
    • Stärkung der Sozialkompentenz von Kindern und Jugendlichen
    • Stromsparcheck (Hilfe für langjährig Erwerbslose)
    • Tage der seelischen Gesundheit
    • Berufseingliederungsmaßnahmen