Kreistag
Der Kreistag ist das oberste von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Organ des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Die 71 Abgeordneten wurden im Rahmen der Kommunalwahl für eine fünfjährige Wahlzeit gewählt.
Der Kreistag entscheidet über wichtige Angelegenheiten des Landkreises, wie die Grundsätze der Verwaltungsführung, den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen, einschließlich der Haushaltssatzung, sowie die Festsetzung des Investitionsprogramms und überwacht die gesamte Verwaltung.
Der Kreistag hat eine Geschäftsordnung. Diese und weitere Satzungen und Verordnungen können unter Recht des Kreises aufgerufen werden.