Kreispolitik

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Darmstadt-Dieburg wählen in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl die Organe des Landkreises und bestimmen damit maßgeblich die Kreispolitik. Die Organe des Landkreises setzen sich wie folgt zusammen:

Kreistag

Der Kreistag ist das oberste von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Organ des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Die 71 Abgeordneten wurden im Rahmen der Kommunalwahl für eine fünfjährige Wahlzeit gewählt. 

Der Kreistag entscheidet über wichtige Angelegenheiten des Landkreises, wie die Grundsätze der Verwaltungsführung, den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen, einschließlich der Haushaltssatzung, sowie die Festsetzung des Investitionsprogramms und überwacht die gesamte Verwaltung.

Der Kreistag hat eine Geschäftsordnung. Diese und weitere Satzungen und Verordnungen können  unter Recht des Kreises aufgerufen werden.

Layout 4

Kreistagsausschüsse

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder um bestimmte Aufgaben zu delegieren, kann der Kreistag themenspezifische Ausschüsse bilden, die sich aus den Abgeordneten des Kreistages zusammensetzen. Ein Finanzausschuss ist verpflichtend. Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat die folgenden themenspezifische Ausschüsse eingerichtet:

Layout 5

Kreisausschuss

Der Kreisausschuss ist neben dem Kreistag ein eigenständiges Organ des Landkreises und besteht aus dem direkt gewählten Landrat Klaus Peter Schellhaas als Vorsitzenden, dem hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten Lutz Köhler, der hauptamtlichen Kreisbeigeordneten Christel Sprößler und weiteren zwölf ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten. Die hauptamtlichen Kreisbeigeordneten werden für sechs Jahre, die ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten für die Wahlzeit des Kreistages vom Kreistag gewählt. Der Kreisausschuss ist die Verwaltungsbehörde des Landkreises und trifft die Entscheidungen der laufenden Verwaltungsangelegenheiten.

Zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge kann der Kreisausschuss Kommissionen bilden, die ihm unterstehen. Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat eine Frauenkommission und eine Schulkommission gebildet.

Layout 5