Formulare

Aus den rechtlichen Vorgaben zu Antidiskriminierung in der Sprache und zur dritten Option ergeben sich praktische Konsequenzen für die Arbeit der Kreisverwaltung. Insbesondere in Formularen müssen diese Vorgaben umgesetzt werden.

Es sollte stets überlegt werden, welche Informationen zwingend erhoben werden müssen. Das Geschlecht einer Person muss häufig nicht abgefragt werden.

Wenn in Formularen das Geschlecht abgefragt wird, müssen mindestens die Optionen „divers“, „weiblich“ und „männlich“, die häufig mit den Anfangsbuchstaben d/w/m abgekürzt werden, zur Auswahl vorgegeben werden.

Geschlecht: dwmkeine Angabe

Möglich ist auch, das Geschlecht über ein freies Feld abzufragen, statt Optionen zum Ankreuzen vorzugeben.

Geschlecht: ________________

Eventuell bietet die Frage nach der gewünschten Anrede eine Alternative zur Abfrage von Geschlecht. Jedoch ist auch hier zu prüfen, ob die Erhebung dieser Daten notwendig ist.

Gewünschte Anrede:

Frau□ Herr□ neutral□ andere ________________

Bitte sprechen Sie mich mit folgenden Pronomen an: ________________

Auch bei der Abfrage von anderen Daten in Formularen können häufig genderfreie Formulierungen genutzt werden:

„Kontaktdaten der Elternteile“
statt: „Kontaktdaten der Mutter“/“Kontaktdaten des Vaters“
„Antrag gestellt von“
statt: „Name des Antragstellers“
„Verheiratet mit“
statt: „Ehepartner“
„Als gesetzliche Vertretung bin ich damit einverstanden, dass mein Kind teilnimmt.“
statt: „Als gesetzliche/r Vertreter/in bin ich damit einverstanden, dass meine Tochter/mein Sohn teilnimmt.“

Weiter zu Stellenanzeigen