Presse-Archiv 2006

Passfälschern auf der Spur

18.12.2006

Darmstadt-Dieburg - Weil bei Einwohnermeldeämtern und bei der Ausländerbehörde des Kreises immer wieder mal gefälschte Dokumente auftauchen, hat Landrat Alfred Jakoubek ein Informationsgespräch initiiert, um die Mitarbeiter für das Thema Urkundenfälschung zu sensibilisieren. Zwar sind es nach Auskunft des Ausländeramts des Kreises nur Einzelfälle - in diesem Jahr wurden fünf falsche Pässe entdeckt -, doch angesichts des volkswirtschaftlichen Schadens, der durch ein übersehenes falsches Dokument entstehen kann, ist das Thema nicht zu vernachlässigen. Mehr als 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der entsprechenden Behörden trafen sich im Landratsamt in Dieburg, um aus Expertenmund aufgeklärt zu werden.

Peter Hessel, Leiter der Urkundenprüfstelle beim Polizeipräsidium in Frankfurt, hatte denn auch anschauliche Fälschungen parat, um auf die Missstände hinzuweisen. Er legte den erstaunten Sachbearbeitern beispielsweise einen Diplomaten-Pass für den Freistaat Preußen vor, zeigte einen Passport für den State of Waveland, einen Personalausweis für die Republik Kugelmugel oder einen Pass der World Service Authority, der mit einem Welt-Visum versehen ist. Ein offenbar wenig geschulter Mitarbeiter einer Ausländerbehörde in Hessen fiel darauf rein und erteilte eine Aufenthaltsgenehmigung. Im Umlauf sind außerdem Personalausweise aus Norwegen, obwohl es dort derartige Dokumente garnicht gibt.

Wobei es für die Ausländerbehörden mitunter schwierig ist, die Schwindeleien aufzudecken. Denn für EU-Staatsangehörige wurde seit der Einführung des neuen Zuwanderergesetzes Anfang 2005 ein vereinfachtes Verfahren für die so genannte Freizügigkeitsbescheinigung vorgegeben. So ist es für EU-Staatsangehörige in der Regel nicht mehr erforderlich, bei der zuständigen Ausländerbehörde persönlich vorzusprechen.  Mit der polizeilichen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Kommune wird vom Ausländer ein Dokument vorgelegt - in der Regel ein Pass oder ein Personalausweis - und dann den Ausländerbehörden zusammen mit der Aufenthaltsanzeige lediglich als Kopie vorgelegt. Daher ist es oft nicht mehr möglich, das Dokument auf Echtheit zu überprüfen. Wie zum Beispiel im Falle eines Türken, der mit einem griechischen Pass "durchrutschte". Einmal mit einem gefälschten Pass eines EU-Bürgers ausgestattet und angemeldet, können Ausländer jede Art von Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Die Illegalität dieser Zeitgenossen kann den Steuerzahler bis zu 50 000 Euro im Jahr kosten. Peter Hessel hat 2005 alleine bei seiner Dienststelle in Frankfurt rund 600 gefälschte Dokumente festgestellt.

Umso mehr ist es nach Ansicht von Landrat Alfred Jakoubek notwendig, die in Frage kommenden Mitarbeiter zu schulen. Hinzu kommt eine bessere technische Ausstattung, um gefälschte Dokumente zu erkennen. Die Ausländerbehörde des Kreises wird daher weitere Prüfgeräte anschaffen, muss jedoch nicht sehr tief in die Taschen greifen. Einfache UV-Lampen, die die häufigsten Fälschungsmerkmale aufzeigen, sind schon unter zehn Euro zu haben. Dazu kommen weitere Schulungen im Jahr 2007.

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