Presse-Archiv 2018

Hessen stellt weitere Fördermittel für den barrierefreien Umbau von Wohnungen bereit

14.11.2018

Darmstadt-Dieburg – Das Land Hessen stellt weitere Fördermittel für Maßnahmen, die zur Beseitigung von baulichen Hindernissen für Menschen mit Behinderungen in selbstgenutztem Wohneigentum beitragen, bereit. „Dadurch soll Menschen mit Behinderung ein möglichst eigenständiges Leben ohne fremde Hilfe ermöglicht werden“,  erklärte Darmstadt-Dieburgs Sozial- und Jugenddezernentin Rosemarie Lück.

Voraussetzung für eine Bezuschussung ist die Erfüllung obligatorischer Förderkriterien des Landes. So werden vorrangig Umbauten unterstützt, die Stufen und Schwellen beseitigen oder Toiletten und Bäder behindertengerecht machen oder die Zugänge zu Nebenräumen außerhalb der Wohnung und zu gemeinschaftlichen Einrichtungen verbessern. Auch der Einbau geeigneter Aufzüge wird gefördert.

Bevorzugt gefördert werden Familien, deren behinderte Kinder die Beseitigung baulicher Hindernisse dringend benötigen. Bei der Entscheidung für eine Sanierung der eigenen vier Wände empfiehlt es sich, einen Anmeldevordruck auf Gewährung eines Kostenzuschusses beim Landkreis Darmstadt-Dieburg einzureichen. Da nur solche Projekte den Landeszuschuss erhalten, mit deren Bau zuvor noch nicht begonnen wurde, sollten die Antragsteller die Rückmeldung der Verwaltung abwarten. Förderungswürdig sind Kosten zwischen 1.000 und 25.000 Euro je Wohneinheit. Dabei werden Umbauten in Wohnungen, die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzt werden, mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Für die einzelnen Maßnahmen gelten folgende maximale Zuschussbeträge in Höhe von: Bad: Um-/Einbau 5.000 Euro, Küche: Um-/Einbau 5.000 Euro sowie Lift-/Aufzugseinbau 6.000 Euro. Alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro unterstützt.

Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Eigenleistungen werden nicht gefördert. Die Erweiterung bestehender Wohngebäude zur behindertengerechten Wohnraumversorgung sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohneigentum können im Rahmen des Eigentumsprogramms gefördert werden.

Nicht förderungsfähig ist die Erweiterung bestehender Wohngebäude, Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden sowie Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften. Für Umbauten in oder an Mietwohngebäuden können Modernisierungsmittel des Landes beantragt werden. Die Anmeldeformulare gibt es bei der Wohnbauförderung des Kreises unter Telefon 06151/ 881-1140 oder per an E-Mail wohnungswesen@ladadi.de.

as

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