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Hochhaus in der Straße Im Erloch in Babenhausen
Sicherungskonzept vorgestellt, Bauaufsicht wartet weiter auf Unterlagen
04.11.2025
Darmstadt-Dieburg. Für die Bewohner des Anfang Juni evakuierten Hochhauses in Babenhausen zeichnet sich eine Lösung ab, um zumindest das Haus wieder betreten zu dürfen: Bei einer Eigentümerversammlung am Montagabend, zu der die Untere Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg kurzfristig eingeladen worden war, wurde ein Sicherungskonzept durch einen von der Hausverwaltung beauftragten Ingenieur vorgestellt. Dies beinhaltet in einem ersten Schritt das Anbringen eines Netzes an der Fassade mit einem Hubsteiger, um dann gefahrlos ein Gerüst aufzustellen, das mit einer Plane bespannt wird. Dadurch würde die derzeit freiliegende Außenwand zum einen vor Witterungseinflüssen und Windlasten geschützt, zum anderen würde dadurch wieder ein sicheres Betreten des Hauses für Bewohner und Eigentümer möglich. Parallel sollen dann die notwendigen Brandschutzmaßnahmen im Gebäude beauftragt und die zur Löschwasserversorgung notwendigen Pumpen von einem Sachverständigen abgenommen werden.
Diese Maßnahmen waren bereits seit Juni dieses Jahres als Mindestanforderung für einen Wiederbezug seitens der Unteren Bauaufsicht gefordert worden. Eingebaut wurden die Pumpen zwar schon, aber abgenommen, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, sind sie immer noch nicht. Zudem wurde in der gestrigen Versammlung auch über die parallele Beauftragung einer gedämmten Fassade diskutiert. Denn der Winter steht vor der Tür und die Wasserleitungen könnten ohne Dämmung einfrieren.
Zur Erinnerung: Anfang Juni hatte sich ein Teil der Fassade gelöst und im August hatte sich noch ein Fenster gelöst und war acht Stockwerke tief gestürzt. Das Haus darf auf Anordnung der Bauaufsicht des Landkreises derzeit nicht betreten werden, bis es wieder sicher ist. Das war das Ergebnis einer Begehung und Schadensbegutachtung der Bauaufsicht gemeinsam mit einem Prüfingenieur. In einem Termin mit der Hausverwaltung wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Sicherung der Fassade, die ein Betreten für die Bewohner wieder möglich macht, besprochen. Für diese Sicherungsmaßnahmen sollten kurzfristig entsprechende Planungen und statische Berechnungen vorgelegt werden, damit diese kurzfristig von der Unteren Bauaufsicht geprüft und freigegeben werden können. Seit diesem Termin sind drei Monate vergangen, ohne dass bisher Unterlagen eingegangen sind.
„Die Forderungen der Bewohner und Eigentümer zur Öffnung der Liegenschaft, sei es um einen Umzug durchzuführen oder aber notwendige Dinge aus der Wohnung zu holen, nehmen zu und richten sich verstärkt gegen die Behörde“, sagt die Leiterin der Bauaufsicht, Martina Löffler. Allerdings, so stellt sie fest, dürfe die Liegenschaft aufgrund der Gefährdung nach wie vor nicht betreten werden - und diese Maßnahme sei im Rahmen der Gefahrenabwehr absolut notwendig und alternativlos: „Es geht hier um die Gefährdung von Menschenleben“, sagt sie, „wir können die Forderung der Bewohner aus menschlicher Sicht nachvollziehen, wir haben aber im Rahmen unserer Verantwortung keine andere Möglichkeit, als die Liegenschaft weiterhin verschlossen zu halten und keinen Zutritt zu gewähren.“ Der Ball, so betont Martina Löffler, liege bei den Eigentümern und der Hausverwaltung. Nach wie vor befindet sich die Liegenschaft im Eigentum einer Eigentümergemeinschaft, die von einer Hausverwaltung vertreten wird. „Diese sind in der Verantwortung, die Liegenschaft wieder so herzurichten, dass ein gefahrloses Betreten möglich ist“, so Löffler.
Die Untere Bauaufsicht habe seit Beginn der Evakuierung Anfang Juni die Hausverwaltung wiederholt aufgefordert, sie über den aktuellen Stand der geplanten Maßnahmen zu informieren, damit kurzfristig notwendige Prüfungen und Genehmigungen erteilt werden können. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen inklusive der Abnahme der Löschwasserpumpen lassen aber immer noch auf sich warten. „Als Behörde haben wir keinerlei Befugnisse, auf die Entscheidungen Einfluss zu nehmen, auch nicht auf den Zeitraum, in dem sie vorgenommen werden.“
Die gestern vorgestellten Maßnahmen seien grundsätzlich stimmig, so Löffler, allerdings wurde auch gestern kein Zeitrahmen dafür genannt. Als nächster Schritt sind der Bauaufsicht hierzu aber prüffähige Bauvorlagen und statische Berechnungen vorzulegen, damit diese in Abstimmung mit dem von der Behörde beauftragten Prüfingenieur gesichtet, geprüft und genehmigt werden können.
Erst dann können die Arbeiten beginnen.
