Landtagswahl 2023

Am 8. Oktober 2023 wurde der 21. Hessische Landtag gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in Hessen haben. Wählbar ist jeder, der am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen hat.

Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden. 55 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme (Erststimme) und eine Landesstimme (Zweitstimme). Mit der Wahlkreisstimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat im Wahlkreis direkt gewählt, mit der Landesstimme wird eine Landesliste einer Partei oder Wählergruppe gewählt. Die 110 Mandate werden nach dem Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen auf die Parteien oder Wählergruppen verteilt. 55 Sitze werden mit den gewählten Direktkandidatinnen und Direktkandidaten, die restlichen 55 Sitze durch die Kandidatinnen und Kandidaten der Landeslisten besetzt. 

Das Kreiswahlamt ist zuständig für die beiden Landtagswahlkreise

·         51 - Darmstadt-Dieburg I (Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Erzhausen, Griesheim, Pfungstadt, Seeheim-Jugenheim, Weiterstadt) und

·         52 - Darmstadt-Dieburg II (Babenhausen, Dieburg, Eppertshausen, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Messel, Münster (Hessen), Otzberg, Schaafheim).

Die sieben verbleibenden Landkreiskommunen Groß-Bieberau, Fischbachtal, Modautal, Mühltal, Ober-Ramstadt, Reinheim und Roßdorf gehören dem Wahlkreis 50 - Darmstadt-Stadt II an.

Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie beim Hessischen Landeswahlleiter.

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