Informationen zu Arbeitsgelegenheiten
Was sind Arbeitsgelegenheiten?
Gemeinnützige zusätzliche Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach den Bestimmungen des SGB II sollen Arbeitsuchenden ermöglichen, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten oder zu erweitern, die Arbeitsmarktchancen zu verbessern und die Integration in das Erwerbsleben zu erleichtern.
Eine Arbeitsgelegenheit soll eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt sein.
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es bei AGH?
Die Rechtsgrundlage für AGH ist im § 16d SGB II beschrieben. Bei der Kreisagentur für Beschäftigung erhalten Sie genauere Informationen, wie dieses Gesetz umgesetzt wird.
Welche Tätigkeiten dürfen im Rahmen von AGH durchgeführt werden?
Es dürfen nur Tätigkeiten durchgeführt werden, die folgende Kriterien erfüllen:
Zusätzlichkeit
Es dürfen nur Arbeiten ausgeführt werden, für die keine rechtlichen Verpflichtungen bestehen und die zeitlichen Aufschub dulden.
Öffentliches Interesse
Das Arbeitsergebnis der AGH muss der Allgemeinheit zugutekommen.
Wettbewerbsneutralität
Durch AGH dürfen reguläre Beschäftigungen nicht verdrängt, beeinträchtigt oder in ihrer Entstehung behindert werden.
Die Kreisagentur für Beschäftigung prüft, ob die genannten Kriterien eingehalten werden.
Was muss ich tun, um in meinem Betrieb eine AGH anbieten zu können?
Um Kund*innen im Rahmen einer AGH beschäftigen zu können, muss zuerst ein schriftlicher Antrag bei der Kreisagentur für Beschäftigung gestellt werden. Das Antragsformular kann unter BeKA-KfB@ladadi.de angefordert oder unter Antrag AGH heruntergeladen werden.
Hat jede*r das Recht in seinem Betrieb AGH anzubieten?
Nein, es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer AGH. Voraussetzung dafür ist immer die ausführliche Prüfung durch die Kreisagentur für Beschäftigung.
Weitere Informationen
- Positivliste zur Umsetzung von Arbeitsangelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II
- FAQ Arbeitsangelegenheiten
- Modell zur Berechnung Maßnahmekostenpauschale bei Gruppen-Arbeitsangelegenheiten gem. § 16d SGB II
- FAQ zum Verwendungsnachweis
- Hinweise zur Verwendung der Anwesenheitsliste
- Merkblatt zur Verwaltungskostenpauschale für Projekte nach Zuwendungsrecht
- Merkblatt Vorgehen zur Dokumentation der Anwesenheit
Für alle weiteren Fragen zum Thema Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Darmstadt-Dieburg nehmen Sie bitte Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen im Fachgebiet 520.3 BeKA auf.

