Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler). Für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Vereinsbeiträge, Freizeiten) liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
Tagesausflüge
Tatsächliche Aufwendungen für Tagesausflüge, die von der Schule oder der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden.
Klassenfahrten
Aufwendungen für mehrtägige Fahrten, die von der Schule oder der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden, bis max. 600,00 € für Fahrten innerhalb Deutschlands und bis max. 900,00 € für Fahrten ins Ausland.
Schulbedarf
Pauschale für den Schulbedarf, derzeit 130,00 € im ersten und 65,00 € im zweiten Schulhalbjahr.
Schülerbeförderungskosten
Schülerbeförderungskosten für die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit diese tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
Lernförderung
Aufwendungen für eine ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfe), soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele nach den schulrechtlichen Bestimmung zu erreichen.
Mittagsverpflegung
Die entstehenden Aufwendungen der Mittagsverpflegung für Schüler*innen und Kinder in Tageseinrichtungen oder der Kindertagespflege. Für Schüler*innen gilt dies, wenn die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Für Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden monatlich bis zu 15,00 € berücksichtigt.
Hierzu zählen:
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
- Teilnahme an Freizeiten
Datenschutzhinweise für alle Anträge von Bildung & Teilhabe

