Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler). Für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Vereinsbeiträge, Freizeiten) liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.


Leistungen für Bildung und Teilhabe

Video zum Bildungs- und Teilhabepaket


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Wichtiger Hinweis

Anträge für Leistungen- und das Teilhabepaket erhalten Sie auch im Jobcenter oder in Ihrem Rathaus.

Zusätzlich zu dem Antrag sind für entstandenen Aufwendungen entsprechende Nachweise vorzulegen.

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