Zulassungsstellen

  • Dieburg

    Kontakt (nur Standort, keine Postanschrift) Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg

    Postanschrift Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, Kfz-Zulassung Dieburg, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt

    Telefon 06151 881-1606, -2388, -2389, -2466, -2468 und -2835
    E-Mail    kfz-zulassung@ladadi.de

    Info Telefon 06151 881-2482
    Behörden Telefon 115

    Öffnungszeiten (Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich):

    Montag: 12 bis 16 Uhr
    Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 12.45 bis 16.45 Uhr
    Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
    Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 12.45 bis 16.45 Uhr
    Freitag: 8 bis 12 Uhr und 12.45 bis 14 Uhr
    Samstag: 8.15 bis 12.45 Uhr

  • Groß-Umstadt

    Kontakt (nur Standort, keine Postanschrift) Saint-Péray-Straße 11, 64823 Groß-Umstadt

    Postanschrift Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, Kfz-Zulassung Groß-Umstadt, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt

    Telefon 06151 881-1603, -1605, -1607 und -1609
    E-Mail    kfz-zulassung-gross-umstadt@ladadi.de

    Info Telefon 06151 881-2482
    Behörden Telefon 115 

    Öffnungszeiten (Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich):

    Montag und Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 12.45 bis 14 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
    Freitag: 7 bis 12 Uhr

  • Ober-Ramstadt

    Kontakt (nur Standort, keine Postanschrift) Darmstädter Straße 66-68, 64372 Ober-Ramstadt

    Postanschrift Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, Kfz-Zulassung Ober-Ramstadt, Jägertrostraße 207, 64289 Darmstadt

    Telefon 06151 881-1660 bis -1663
    E-Mail    kfz-zulassung-ober-ramstadt@ladadi.de

    Info Telefon 06151 881-2482
    Behörden Telefon 115

    Öffnungszeiten (Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich):

    Montag, Dienstag und Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
    Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
    Dienstag und Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr

  • Weiterstadt

    Kontakt (nur Standort, keine Postanschrift) Gutenbergstraße 5 (Loop 5, Parkdeck E Zugang Mitte), 64331 Weiterstadt

    Postanschrift Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, Kfz-Zulassung Weiterstadt, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt

    Telefon 06151 881-1602, -1604, -1610 bis -1615 und -1622
    E-Mail    kfz-zulassung-weiterstadt@ladadi.de

    Info Telefon 06151 881-2482
    Behörden Telefon 115

    Öffnungszeiten (Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich):

    Montag und Mittwoch: 7 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 7 bis 12 Uhr und 13 bis 14.30 Uhr
    Freitag: 7 bis 12 Uhr

  • Hauptstelle Dieburg

    In der Hauptstelle der Zulassungsbehörde in Dieburg erfolgt zentral die Bearbeitung von Roten Dauerkennzeichen (Neuzuteilung, Verlängerung, etc.). Die Ersatzausstellung sowie Rückgabe von Fahrzeugscheinheften ist auch bei allen Zulassungsaußenstellen möglich.

    Die für die Zulassungsvorgänge evtl. benötigten Kennzeichen müssen mitgebracht werden (da kein Schilderpräger vor Ort ist).

    Kontakt (keine Postanschrift) Albinistraße 23, 64807 Dieburg

    Postanschrift Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt   

    Telefon 06151 881-1309 und -1608
    E-Mail   kfz-zulassung@ladadi.de

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!    

    Dieser Standort ist außerdem der Standort der Fachgebietsleitungen und des Anzeigenfachgebietes (Schriftverkehr in Sachen Halterpflichten, wie Umschreibeersuchen, Änderung der Halterdaten, Mängelanzeigen, Steueranzeigen und Versicherungsanzeigen).                                              

Beliebte Leistungen & Informationen

  • Melden Sie Ihr Fahrzeug online an, ab oder um

    Es gibt die Möglichkeit über die internetbasierte Fahrzeugzulassung online eine Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung (eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges), Erstzulassung (Neuzulassung) fabrikneuer Fahrzeuge -auch auf juristische Personen und auch als Tageszulassung- und eine Adressänderung (Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel) durchzuführen. Die Zuteilung von Saison-, Oldtimer- und E-Kennzeichen ist bei der Online-Zulassung ebenfalls möglich. Sollte eine Feinstaubplakette benötigt werden oder haben Sie allgemeine Fragen, wenden Sie sich bitte mit dem Hinweis der internetbasierten Fahrzeugzulassung an kfz-zulassung@ladadi.de. Weitere Informationen finden Sie hier

    Fahrzeug abmelden

    Fahrzeug zulassen oder ummelden

  • Buchen Sie einen Termin

    Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten der Terminvergabe aller Zulassungsstellen im Landkreis. Eine konkrete Zuständigkeit nach Ortschaften besteht nicht. Wohnen Sie im Landkreises Darmstadt-Dieburg können Sie zulassungsrelevante Vorgänge an allen Außenstellen vornehmen. In der Stadt Darmstadt und der Stadtteile wohnende Personen wenden sich bitte direkt an die Stadtverwaltung Darmstadt

    Für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten gilt die zentrale Postanschrift: Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt. Bitte geben Sie zusätzlich die gewünschte Zulassungsaußenstelle an.

    Die Terminbuchung ist für 7 Wochen im Voraus möglich. Werden keine freien Termine mehr angezeigt, dann sind zu diesem Zeitpunkt bereits alle verfügbaren Termine ausgebucht. Weitere Terminkontingente für die Zukunft werden zeitnah freigeschaltet. Bei allen Zulassungsstellen werden in der Regel morgens um 7 Uhr weitere Terminkontingente für den gleichen Tag geöffnet, so dass auch kurzfristige, taggleiche Termine gewährleistet werden können.

    Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, möchten wir Sie bitten diesen auf jeden Fall, abzusagen.

    Terminbuchung

  • Reservieren Sie ein Kennzeichen

    Die Reservierung erfolgt für 90 Tage. Sollten Sie innerhalb von 90 Tagen kein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen bei einer unserer Zulassungsstellen zugelassen haben, wird die Reservierung des Kennzeichens gelöscht.

    Das Kennzeichen muss auf die Person reserviert werden, auf die das Fahrzeug zugelassen wird. Die Reservierung von mehreren Kennzeichen zu anderen Zwecken als der Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist nicht gestattet! Durch die Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit Ihrem persönlichen Wunschkennzeichen entstehen Kosten in Höhe von 10,20 Euro und eine Vorabreservierungsgebühr von 2,60 Euro. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit ein Zufallskennzeichen zu reservieren. Hierfür fällt lediglich die Vorabreservierungsgebühr in Höhe von 2,60 Euro an.

    Sie haben innerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg die Wahlmöglichkeit zwischen dem Unterscheidungszeichen DA und DI. Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen DA und mit einer Buchstaben- und Ziffernkombination bestehend aus

    • einem oder zwei Buchstaben der Serie B, F, G, I, O oder Q und einer Zahl zwischen 1 und 999 sowie
    • zwei Buchstaben und einer Zahl zwischen 100 und 999

    werden nur an Personen vergeben, die in der Stadt Darmstadt und der Stadtteile wohnen. Die Kennzeichenreservierung für die Stadt Darmstadt und der Stadtteile finden Sie auf der Internetseite der Stadtverwaltung Darmstadt.

    Bei der Reservierung von Kennzeichen bitten wir Nachfolgendes zu beachten, da für den Fall der Reservierung eines nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zulässigen Kennzeichens, eine Zuteilung desselben nicht erfolgen kann:

    • Für Fahrzeuge innerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg sind grundsätzlich Kennzeichen zuzuteilen, die in der Ziffernfolge aus einer Kombination aus dem Unterscheidungskennzeichen DA oder DI und nachfolgend mindestens 3 Stellen, also 1 Buchstabe und 2 Zahlen oder 2 Buchstaben und 1 Zahl bestehen.
    • Bitte beachten Sie, dass bei Oldtimer-/Saison-/E-Kennzeichen der jeweilige Zusatz (H, Saisonzeitraum, E) nicht mit reserviert wird und das Kennzeichen mit diesem Zusatz nicht länger als insgesamt 8 Stellen mit dem Unterscheidungskennzeichen (DA oder DI) haben darf.
    • Die Reservierung eines Kennzeichens bestehend aus weniger als 4 Stellen kann nur über die Zulassungsbehörde erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung von Kennzeichen mit 2-stelliger Ziffernfolge ausschließlich Fahrzeugen vorbehalten ist, bei denen die Anbringung einer längeren Ziffernfolge nicht möglich ist und entsprechende Umbaumaßnahmen aus technischen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Sollten Sie ein kurzes (2-stelliges Kennzeichen) oder verkleinertes Kennzeichen benötigen, setzen Sie sich bitte mit der Zulassungsbehörde zur Klärung der weiteren Vorgehensweise in Verbindung (Kontakt: kfz-zulassung@ladadi.de, 06151 881-2470 oder 2471). Die Vorabreservierung solcher Kennzeichen ist hinfällig, sofern die spätere Zuteilung wegen Nichterfüllung der o.g. Voraussetzungen versagt wird.

    Die Reservierung eines Kennzeichens ist grundsätzlich in jedem Fall unverbindlich, ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung des reservierten Kennzeichens besteht nicht. Regressansprüche bezüglich bereits vorab (vor Zuteilung durch die Zulassungsstelle) geprägter oder auch schon vorhandener Kennzeichenschilder bestehen nicht.

    Kennzeichenreservierung

  • Erfahren Sie, ob Ihr Fahrzeugbrief vorliegt

    Ist Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast? Dann fragen Sie vor Ihrer Vorsprache bei der Zulassungsstelle nach, ob die ZB-Teil II (Zulassungsbescheinigung Teil II) bereits dort vorliegt.

    Hier haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der ZB-Teil II Nr. selbst nachzuschauen.

    ZB Teil 2 (Fahrzeugbrief) Abfrage

  • Beantragen Sie eine Halterauskunft

    Als berechtigte Personen haben Sie die Möglichkeit zu Fahrzeugen, die bei der Zulassungsbehörde registriert sind, eine Halterauskunft zu beantragen. Eine Auskunft kann nur kann nur erteilt werden, wenn ein Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr besteht.

    Halterauskunft beantragen