Foto: Steinmauer an der ein großes Paragrafenzeichen lehnt.

Gesetzliche Betreuung

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. In diesen Fällen kann die Bestellung einer rechtlichen Betreuerin bzw. eines rechtlichen Betreuers erforderlich sein. 


Besteht eine Vorsorgevollmacht ist keine gesetzliche Betreuung erforderlich. Die von Ihnen bevollmächtigte Vertrauensperson ist ermächtigt, stellvertretend in Ihrem Namen zu handeln. Die Vollmacht kann sich auf die Wahrnehmung einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. 


Eine gesetzliche Betreuung kann nur durch das zuständige Betreuungsgericht angeordnet werden. Im Einzelfall wird geprüft, welche Angelegenheiten die betroffene Person noch selbst regeln kann und in welchen Bereichen sie Unterstützung durch eine gesetzliche Betreuung benötigt. Gegen den freien Willen der betroffenen Person darf keine Betreuung eingerichtet werden.

Fragen & Antworten zum Betreuungsrecht



Die Betreuungsbehörde - Wir sind für Sie da

Zu unseren gesetzlichen Aufgaben gehören unter anderem:

  • die Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • die Gewinnung von geeigneten Betreuerinnen und Betreuern
  • die Beratung, Unterstützung und Schulung haupt- und ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
  • die Prüfung des Betreuungsumfangs
  • das Fertigen von Stellungnahmen für das Betreuungsgericht


Anprechpersonen    Datenschutzhinweise für betreute Personen und Angehörige 

Anregung einer gesetzlichen Betreuung

Eine gesetzliche Betreuung wird nicht im klassischen Sinne beantragt, sondern beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es zwei Gerichtsbezirke. Die Zuständigkeit richtet sich dem Wohnort der Person, für die die Betreuung angeregt wird. In welchem Gerichtsbezirk der Wohnort liegt, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht. 

Bitte reichen Sie das jeweilige pdf-Formular ausgefüllt und unterschrieben beim zuständigen Betreuungsgericht ein. 

Bildliche Darstellung der Gerichtsbezirke Darmstadt und Dieburg.

Gerichtsbezirk Darmstadt

Anregung einer Betreuung (pdf)
- Betreuungsgericht Darmstadt -

  • Alsbach-Hähnlein
  • Bickenbach
  • Erzhausen
  • Griesheim
  • Messel
  • Modautal
  • Mühltal
  • Ober-Ramstadt
  • Pfungstadt
  • Roßdorf
  • Seeheim-Jugenheim
  • Weiterstadt

Gerichtsbezirk Dieburg

Anregung einer Betreuung (pdf)
- Betreuungsgericht Dieburg -

  • Babenhausen
  • Dieburg
  • Eppertshausen
  • Fischbachtal
  • Groß-Bieberau
  • Groß-Umstadt
  • Groß-Zimmern
  • Münster
  • Otzberg
  • Reinheim
  • Schaafheim

Weitere Merkblätter für Betreuer*innen sowie Formulare finden Sie auf der Internetseite
Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen