Alltagshilfen nach § 45a SGB XI
Die Pflege eines Angehörigen oder einer anderen vertrauten Person ist mit vielfältigen und oftmals auch körperlich und seelisch extrem belastenden Aufgaben verbunden. Angebote zur Unterstützung im Pflegealltag sind daher eine wichtige und wertvolle Hilfe bei der häuslichen Pflege. Sie ermöglichen es der betroffenen Person, möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben zu können.
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und mindestens den Pflegegrad 1 zuerkannt bekommen haben, können einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 € monatlich in Anspruch nehmen. Gezahlt wird der Betrag von der Pflegekasse. Er ist zweckgebunden einzusetzen für anerkannte, qualitätsgesicherte Leistungen
- zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar nahestehender Personen
sowie - zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Der Entlastungsbeitrag kann unter anderem eingesetzt werden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

