Außenstelle "Am Altstädter See 7"

Brandschutz

  • Brandschutz im Landkreis

    Zum Jahresbeginn 2026 wird der Brandschutz im Landkreis Darmstadt-Dieburg durch 69 freiwillige Feuerwehren abgebildet. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr arbeiten, bis auf wenige Ausnahmen, ehrenamtlich. Die Ausnahme bilden hauptamtliche Gerätewarte, die in großen Feuerwehren, wie zum Beispiel Dieburg, die Instandhaltung des umfangreichen Fuhrparks und die Wartung der Einsatzmittel übernehmen.

  • Brandschutzaufsicht

    Dem Landkreis obliegt gemäß dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) die Brandschutzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Neben der Unterstützung und Beratung der Städte und Gemeinden in allen Fragen des Brandschutzes gehört hierzu im verwaltungstechnischen Teil insbesondere die Aufsicht bei:

    • Neuwahlen der Feuerwehrführungskräfte;
    • Überwachung der Mängelbeseitigung an Feuerlöscheinrichtungen (Fahrzeuge, technische Geräte, Gerätehäuser, Löschwasserbereithaltung und Löschwasserentnahmemöglichkeiten);
    • Beantragung und Verleihung von Brandschutzehrenzeichen für 25- oder 40- jährige aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr;
    • Stellungnahmen zu Anträgen auf Landeszuwendungen für Feuerwehrfahrzeuge und Gerätehäuser.


    Zudem erfolgt die Organisation von Gemeinschaftsaktionen und -veranstaltungen wie zum Beispiel:

    • Wartung von Gasmessgeräten und Überprüfung von Seilwinden der Rüstwagen usw.;
    • Durchführung von Feuerwehrleistungsübungen;
    • Koordinierung und Unterstützung von Maßnahmen zur Brandschutzerziehung.

    Die weitere Unterstützung der örtlichen Feuerwehren erfolgt durch die Schaffung und Überwachung der überörtlichen Einrichtungen wie beispielsweise die Stützpunktfeuerwehren. Hierzu werden Zahlungen zu den laufenden Unterhaltungs- und Sachkosten geleistet, Anträge auf Erweiterung und Ergänzung oder Reparaturen bearbeitet. Die Wahrnehmung des Brandschutzaufsichtsdienstes bei Einsätzen erfolgt durch den Kreisbrandinspektor und die Kreisbrandmeister.

  • Überörtlicher Brandschutz

    Die Landkreise haben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz den überörtlichen Brandschutz zu planen, zu organisieren und zu fördern. Dieser überörtliche Brandschutz hat in der praktischen Umsetzung drei Aufgabenbereiche:

    • Verstärkung der örtlichen Einsatzkräfte bei allen Einsatzarten
    • Bereitstellung von Sonderfahrzeugen und –Gerät
    • Durchführung der Aus- und Fortbildung oberhalb der Standortebene

    Diese Aufgaben sind Bestandteil der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brand- und Katastrophenschutz. Für die praktische Umsetzung stehen sieben Feuerwehren (Babenhausen, Dieburg, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Seeheim) mit überörtlicher Bedeutung zur Verfügung. Die Auswahl der Standorte erfolgte entsprechend der geografischen Lage und der Gefahrenschwerpunkte im Landkreis.

Ihre Feuerwehr vor Ort

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Inhalte zur Verfügung gestellt und gepflegt vom Kreisfeuerwehrverband Darmstadt-Dieburg (kfv-dadi.de).