Außenstelle "Am Altstädter See 7"

Förderwesen

Brandschutzförderung

Zuwendungen Land Hessen

Das Land Hessen fördert gemäß § 5 HBKG den Brandschutz und die Allgemeinde Hilfe durch Gewährung von Zuwendungen oder Sachleistungen. Näheres erläutert die Brandschutzförderrichtlinie (BSFRL). Es werden Fahrzeugbeschaffungen und Baumaßnahmen gefördert. Die Anträge auf Zuwendungen für das folgende Haushaltsjahr sind fristgerecht vollständig ausgefüllt mit allen Anlagen versehen digital bei der Brandschutzdienststelle einzureichen.

Frist: Spätestens 1. September des laufenden Haushaltsjahres

Die Brandschutzdienststelle prüft die Anträge in fachlicher Hinsicht und auf Vollständigkeit und gibt eine begründete Stellungnahme ab.

Auf Basis der vorliegenden Anträge erstellt die Brandschutzdienststelle eine Prioritätenliste und reicht diese bis zum 15. November des laufenden Haushaltsjahres beim zuständigen Ministerium ein. Vorab wird die Prioritätenliste im Rahmen einer Bürgermeisterdienstversammlung erörtert. Hierüber wird eine Niederschrift gefertigt und der Prioritätenliste beigefügt.

Darüber werden durch das Land Hessen Einzelmaßnahme, wie z. B. die Erneuerung von Sirenenanlagen gefördert.

Einzelheiten zu den jeweiligen Richtlinien und Fördermaßnahmen inkl. Antragsunterlagen finden Sie hier: 

Zuwendungen Landkreis

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg gewährt Zuwendungen zur Förderung des Brandschutzes gem. § 4 HBKG. Diese Zuwendungen werden gewährt für Anschaffungen von Fahrzeugen des überörtlichen Brandschutzes, wie z. B. Hubrettungsfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge, Rüst- und Gerätewagen, Wechselladerfahrzeuge, überörtlich Abrollbehälter.

Nicht zuwendungsfähig sind hingegen Aufwendungen für Instandsetzung und Unterhaltung von Fahrzeugen, Beschaffung von persönlicher Ausrüstung außerhalb der Normbeladung, Beschaffung von gebrauchten Fahrzeugen und Geräten, Baumaßnahmen.

Die Anträge sind schriftlich bei der Brandschutzdienststelle einzureichen.