Sieht der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes bei Regelbauten der Gebäudeklasse 4 oder 5 den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen vor, ist die zuständige Brandschutzdienststelle zu den Einsatzmöglichkeiten zu hören und deren Anforderungen im Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes zu würdigen.
Der Antrag für eine Stellungnahme zu den Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen ist gemeinsam mit allen zur Bewertung erforderlichen Unterlagen digital einzureichen. Es sind mindestens ein bemaßter Lageplan sowie ein seitlicher Schnitt jeder Anleiterstelle erforderlich. Auf dem Lageplan sind die Feuerwehrzufahrten, die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sowie die Kurvenradien entsprechend den Anforderungen der Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (Anhang HE 1 zur H-VVT) darzustellen. Ergänzende Hinweise zu möglichen Einschränkungen der Sicherstellung des zweiten Rettungsweges: (z. B. Abweichungen von der „Muster-Richtlinie Flächen für die Feuerwehr“ inkl. Anlage 7.4/1 und 7.4.2 der Liste und Übersicht, der im Land Hessen bauaufsichtlich eingeführten technischen Bestimmungen, kritische Anordnung von Oberleitungen, Bäumen, Parkstreifen sowie kritische Abstände) sind dem Antrag gegebenenfalls beizufügen.
Die Anfrage muss über einem Nachweisberechtigten gemäß NBVO bzw. einem Sachverständigen gemäß HPPVO gestellt werden.
Die Stellungnahme zu den Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen ist gemäß Gebührensatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 1. März 2023 gebührenpflichtig. Daher senden Sie bitte die ausgefüllte und unterschriebene Kostenübernahmeerklärung gemeinsam mit dem Vorabzug der Feuerwehrpläne per Mail an die oben genannte Mailadresse. Zu anfallenden Kosten beachten Sie bitte die aktuelle Gebührensatzung weiter unten auf der Seite.