Symbolbild Feuerwehrplan

Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen die Entstehung von Bränden bereits im Vorfeld zu vermeiden, die Brandausbreitung einzugrenzen sowie geeignete Flucht- und Rettungswege sicherzustellen und der Feuerwehr wirksame Löschmaßnahmen zu ermöglichen, sind die Ziele des vorbeugenden Brandschutzes. Gemeinsam mit dem abwehrenden Brandschutz der öffentlichen Feuerwehren bildet er die tragenden Säulen des Brandschutzes.

Unsere Aufgaben

Die wesentlichen Aufgaben des Fachgebietes 710.3 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Brandschutzdienststelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg sind:

  • Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen

    Zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren durch Brände, Explosionen und anderen Gefahr bringenden Ereignissen (Vorbeugender Brandschutz) findet in regelmäßigen Zeitabständen eine Gefahrenverhütungsschau statt (§ 15 HBKG).

    Es handelt sich hierbei um eine Überprüfung auf konkrete Gefährdungslagen von vornehmlich betrieblichen Mängeln sowie der Überprüfung von baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzvorkehrungen, um der Entstehung eines Brandes vorzubeugen und um dafür Sorge zu tragen, dass ein gefahrenloser und effizienter Feuerwehreinsatz möglich ist.

    Alle Informationen zum Thema Gefahrenverhütungsschauen entnehmen Sie aufgrund des Umfangs bitte der entsprechenden Unterseite.

    Die Durchführung einer Gefahrenverhütungsschau ist gemäß Gebührensatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 1. März 2023 gebührenpflichtig. Zu anfallenden Kosten beachten Sie bitte die aktuelle Gebührensatzung weiter unten auf der Seite.

  • Brandschutztechnische Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren

    Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren von Sonderbauten sowie bei Abweichungsanträgen wird die Brandschutzdienststelle regelmäßig durch die Bauaufsicht beteiligt, um die Belange der Feuerwehr zu vertreten.

    Beratungsleistungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren übernimmt die Brandschutzdienststelle nur in Abstimmung mit der Bauaufsicht.

  • Stellungnahme zu den Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen

    Sieht der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes bei Regelbauten der Gebäudeklasse 4 oder 5 den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen vor, ist die zuständige Brandschutzdienststelle zu den Einsatzmöglichkeiten zu hören und deren Anforderungen im Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes zu würdigen.

    Der Antrag für eine Stellungnahme zu den Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen ist gemeinsam mit allen zur Bewertung erforderlichen Unterlagen digital einzureichen. Es sind mindestens ein bemaßter Lageplan sowie ein seitlicher Schnitt jeder Anleiterstelle erforderlich. Auf dem Lageplan sind die Feuerwehrzufahrten, die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sowie die Kurvenradien entsprechend den Anforderungen der Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (Anhang HE 1 zur H-VVT) darzustellen. Ergänzende Hinweise zu möglichen Einschränkungen der Sicherstellung des zweiten Rettungsweges: (z. B. Abweichungen von der „Muster-Richtlinie Flächen für die Feuerwehr“ inkl. Anlage 7.4/1 und 7.4.2 der Liste und Übersicht, der im Land Hessen bauaufsichtlich eingeführten technischen Bestimmungen, kritische Anordnung von Oberleitungen, Bäumen, Parkstreifen sowie kritische Abstände) sind dem Antrag gegebenenfalls beizufügen.

    Die Anfrage muss über einem Nachweisberechtigten gemäß NBVO bzw. einem Sachverständigen gemäß HPPVO gestellt werden.

    Die Stellungnahme zu den Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen ist gemäß Gebührensatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 1. März 2023 gebührenpflichtig. Daher senden Sie bitte die ausgefüllte und unterschriebene Kostenübernahmeerklärung gemeinsam mit dem Vorabzug der Feuerwehrpläne per Mail an die oben genannte Mailadresse. Zu anfallenden Kosten beachten Sie bitte die aktuelle Gebührensatzung weiter unten auf der Seite.

  • Abstimmung und Kontrolle brandschutztechnischer Anlagen, z.B. Brandmeldeanlagen

    Anlagentechnik, die von der Feuerwehr bedient oder genutzt werden muss, wie Brandmeldeanlagen und Entrauchungsanlagen, sind bereits in der Planung frühzeitig mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Vor Inbetriebnahme erfolgt in der Regel eine behördliche Abnahme.

    Brandmeldeanlagen dienen der frühzeitigen Branderkennung und Alarmierung. Sie sind auf die Zentrale Leitstelle des Landkreises aufgeschaltet und stellen somit eine automatische Alarmierung der örtlichen Feuerwehr sicher.

    Alle Informationen zum Thema Brandmeldeanlagen entnehmen Sie aufgrund des Umfangs bitte der entsprechenden Unterseite.

    Abstimmungs- und Beratungsgespräche, Planprüfungen sowie die Abnahme der BMA sind gemäß Gebührensatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 1. März 2023 gebührenpflichtig. Daher senden Sie bitte die ausgefüllte und unterschriebene Kostenübernahmeerklärung per Mail an die oben genannte Maialdresse. Zu anfallenden Kosten beachten Sie bitte die aktuelle Gebührensatzung weiter unten auf der Seite.

  • Abstimmung und Kontrolle von Objektfunkanlagen

    Die im Einsatz befindlichen BOS-Kräfte (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) kommunizieren zur Gefahrenabwehr mit ihren Zentralen Leitstellen im TETRA-Digitalfunk Trunked Mode (TMO) und an der Einsatzstelle untereinander im Direct Mode (DMO). Der Ausbreitung von Funkwellen innerhalb von Gebäuden und von innen nach außen sind physikalische Grenzen gesetzt. So können beispielsweise Stahlbeton oder Reflexionen an Scheiben bei Gebäuden dazu führen, dass ein ausreichender Funkverkehr nicht sichergestellt ist.

    Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu einer baulichen Anlage kann die Forderung nach Einrichtung einer Gebäudefunkanlage zur Einsatzunterstützung aufgestellt werden. Daneben kann auch eine Verpflichtung zur Einrichtung einer Gebäudefunkanlage entsprechend dem Stand der Technik sich aus dem § 45 Abs. 1 Nr. 6 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) ergeben. Nähere Informationen zur Erforderlichkeitsmessung sowie Ausführung von Gebäudefunkanlagen finden Sie im Merkblatt „Gebäudefunkversorgung für Feuerwehren mit TETRA-Digitalfunk – Hinweise für Planung und Ausführung“.

  • Prüfung von Einsatzunterlagen - Feuerwehrpläne

    Ein Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung im Gebäude. Zusätzlich gibt er Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte. Hierdurch sollen die Einsatzkräfte frühestmöglich über Gefahrenstellen informiert werden, um somit schnellstmöglich Hilfe leisten zu können.

    Weitergehende Informationen zu den Anforderungen an Feuerwehrpläne im Landkreis Darmstadt-Dieburg finden Sie auf der folgenden Seite:

  • Prüfung von Einsatzunterlagen - Feuerwehr-Laufkarten

    Feuerwehr-Laufkarten dienen dem zügigen Auffinden des Meldebereiches und somit des Brandes.

    Weitergehende Informationen zu den Anforderungen an Feuerwehr-Laufkarten im Landkreis Darmstadt-Dieburg finden Sie auf der folgenden Seite:

  • Brandschutztechnische Beratung

    Das Fachgebiet Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz steht auch beratend zur Seite. Anfragen für Beratungsleistungen stellen Sie bitte mit ausgefüllter Kostenübernahmeerklärung an die oben genannte Mailadresse. Zu anfallenden Kosten beachten Sie bitte die aktuelle Gebührensatzung weiter unten auf der Seite.

  • Gefahrgutüberwachung

    Informationen zur Überwachung des Transports gefährlicher Güter finden Sie auf folgender Seite:

Die Brandschutzdienststelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg orientiert sich bei der fachlichen Ausrichtung und Zuständigkeit im Bereich des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes am Positionspapier zur Aurichtung von Brandschutzdienststellen der AGBF Bund und des Deutschen Feuerwehrverbandes (agbf.de).

Gebührensatzung

Die Abrechnung der erbrachten Serviceleistungen erfolgt auf Basis der folgenden Gebührensatzung:

Downloadbereich

Hier finden Sie alle zur Verfügung gestellten Merkblätter und Dokumente an einer Stelle.