Symbolbild Feuerwehrplan

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen dienen der frühzeitigen Branderkennung und Alarmierung. Brandmeldeanlagen sind auf die Zentrale Leitstelle des Landkreises aufgeschaltet. Aus diesem Grund müssen Brandmeldeanlagen im Landkreis Darmstadt-Dieburg - unabhängig davon, ob sie bauordnungsrechtlich gefordert oder eine freiwillige Leistung sind – den Anschaltbedingungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg entsprechend errichtet und betrieben werden.

Brandmeldeanlagen sind mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzustimmen, am einfachsten geht dies in Form einer Videokonferenz. Bitte kontaktieren Sie uns für eine Terminabstimmung unter der nebenstehenden Mailadresse.

  • Anforderungen an Brandmeldeanlagen

    Folgende Punkte sind bei der Planung, Ausführung und dem Betrieb von Brandmeldeanlagen in Landkreis Darmstadt-Dieburg zu beachten:

    • Es sind ein Brandmeldeanlagen-Konzept nach DIN 14675 (z.B. nach Vorlage VdS 3140 V03) sowie ein Übersichtsplan mit der Darstellung der feuerwehrspezifischen Bauteile wie Freischaltelement (FSE), Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD), Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ), Blitzleuchten etc. zu erstellen und vorzulegen.
    • Die Brandmeldeanlage ist in der Betriebsart TM (Technische Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen) gemäß DIN VDE 0833-2 zu betreiben.

    Die Brandmeldeanlage ist mittels einer Übertragungseinrichtung (ÜE) auf die Zentrale Leitstelle (ZLS) des Landkreises Darmstadt-Dieburg aufzuschalten. Derzeit gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg zwei Konzessionsnehmer zur Aufschaltung der ÜE auf die ZLS des Landkreises Darmstadt-Dieburg:

    Bosch Sicherheitssysteme GmbH
    Tel: 089 250062 - 160
    E-Mail: Zsl.st@de.bosch.com

    Siemens AG
    Tel: 0621 1723 – 2469
    E-Mail: service.bt.mte.de@siemens.com

    Bei der Aufschaltung sind folgende Kriterien zu beachten:

    • Übertragung aller Alarme zur ZLS,
    • Übertragung aller Störungsmeldungen an den Betreiber und die Wartungsfirma der BMA,
    • Übertragung Zustand "ÜE- abgeschaltet" an die Clearingstelle.

    Im Zuge der Errichtung / Änderung von BMA sind folgende Merkblätter des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu berücksichtigen:

    Spätestens eine Woche vor Abnahme der Brandmeldeanlage sind die erforderlichen Unterlagen und Nachweise per Mail zu übergeben. Eine Aufschaltung der Brandmeldeanlage mit unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen ist nicht möglich!

  • Auführungsdetails der BMA

    Folgende Ausführungsdetails sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen bzw. vorzulegen:

    • Brandmelde- und Alarmierungskonzept. Gerne können Sie hierfür die Vorlagen des DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) verwenden (siehe unten).
    • Der Zugang zur Feuerwehr-Informationszentrale ist in einer Höhe von ca. 3,5 m durch eine orangefarbene Rundum-Kennleuchte oder Blitzleuchte kenntlich zu machen, die bei Auslösung der Übertragungseinrichtung (ÜE) aktiviert wird. Sofern sich das Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) nicht in unmittelbarer Nähe vom Zugang zur Feuerwehr-Informationszentrale befindet, ist es durch eine zusätzliche orange Rundum-Kennleuchte oder Blitzleuchte kenntlich zu machen. Die Blitzleuchte am FSD muss nach Auslösung der BMA so lange blitzen, bis das FSD nach Rückstellung der BMA wieder ordnungsgemäß verriegelt ist.
    • Für den gewaltfreien Zugang zum Gebäude ist im Bereich des Hauptzugangs für die Feuerwehr ein Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 3 (FSD 3) nach DIN 14675 erforderlich. Das Gebäude muss von außen an allen Zugängen mit dem GHS zu öffnen sein. Die Anordnung und Ausführung des FSD sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Aus einsatztaktischen Gründen sind im Feuerwehr-Schlüsseldepot von Gebäuden mit BMA mindestens zwei, mit Sprinkleranlagen mindestens drei Generalhauptschlüssel auf überwachten Abzügen zu deponieren (entsprechend sind mindestens zwei überwachte Abzüge erforderlich). Werden weitere Schlüssel deponiert, so müssen diese mittels verlötetem Schlüsselring untrennbar mit dem Generalhauptschlüssel verbunden sein. Je Bund dürfen maximal drei Schlüssel deponiert werden (Vds 2105:2013-10, 9.2.7).
    • Für die Feuerwehr-Informationszentrale ist eine Wandabwicklung zu erstellen und vorzulegen. Folgende Anforderungen werden an das FIZ gestellt: 
      • Ausführung aller Elemente gem. entsprechender DIN-Vorgaben
      • Installation (witterungsgeschützt) innerhalb des Gebäudes
      • Ausführung als Schrank (Stahlblech), rot (RAL 3000) lackiert
      • Unterbringung des Feuerwehrbedienfelds (DIN 14661)
      • Unterbringung des Feuerwehranzeigetableaus (DIN 14662)
      • Tür mit Glasscheibe vor FBF und FAT; nur zu öffnen mit Feuerwehrschließung
      • Laufkartendepot in entsprechender Größe (DIN-A-3 oder DIN-A-4)
      • Möglichkeit zur Aufnahme des Feuerwehrplans in einem Ordner
      • Tür vor Laufkartendepot und Feuerwehrplan zu öffnen durch den Betreiber und Zwangsöffnung durch Feuerwehrschließung
    • Sofern eine Gebäudefunkanlage erforderlich ist, ist darüber hinaus ein Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) nach DIN 14663 in der FIZ vorzusehen. Ist eine Sprachalarmierungsanlage im Objekt vorhanden bzw. eine Einsprechstelle für die Feuerwehr erforderlich, ist diese ebenfalls in der FIZ vorzusehen.
    • Bei dem Vorhandensein von Zwischendeckenmeldern ist als Hilfsmittel zur Erkundung eine zugelassene Leiter im Bereich der Feuerwehr-Informationszentrale vorzuhalten, ggfs. sind weitere Leitern und Hilfsmittel zur Erkundung, z.B. Vierkantschlüssel o.ä. bei Zwischendeckenmelder unter Revisionsklappen, vorzuhalten; Hinweis auf den entsprechenden Laufkarten, z.B.: „Melder in der Zwischendecke – Erkundungsleiter und Vierkantschlüssel mitnehmen“. Erkundungsleitern sind gegen unbefugte Entnahme zu sichern (Wandhalterung mit Objektschließung). 
    • Bei Vorhandensein von Doppelbodenmeldern ist als Hilfsmittel zur Erkundung ein Doppelbodenheber in der Feuerwehr-Informationszentrale vorzuhalten; Hinweis auf den entsprechenden Laufkarten, z.B.: „Melder im Doppelboden – Doppelbodenheber mitnehmen“.


  • Feuerwehranzeigetableau (FAT)

    Meldungen im FAT sind zusätzlich zu der Meldergruppennummer und Meldernummer mit folgenden Klartexten zu versorgen:

    • Melderart (ggf. mit Zusatz ZD für Zwischendecke/ DB für Doppelboden)
    • ggf. Gebäude, Geschoss
    • Melderstandort/Raumnutzung (z.B. Flur, Technik, etc.).

    Für Sprinkleranlagen ist zusätzlich zur Meldergruppennummer die Sprinklergruppe und ggf. der entsprechende Strömungswächter darzustellen.

    Kommt es zu einer Störung der BMA, so ist die Meldung als Sammelmeldung „Störung BMA“ am FAT anzuzeigen.

    Die Beschriftungen der Laufkarten und der Meldergruppenübersicht müssen mit den Meldungen im FAT übereinstimmen.

    Ein Mustertext ist von der Brandschutzdienststelle genehmigen zu lassen.

  • Feuerwehr-Laufkartendepot

    Nach schriftlicher Freigabe sind zwei Sätze Feuerwehr-Laufkarten zu erstellen. Im Laufkartendepot sind die Feuerwehr-Laufkarten kaskadenförmig anzuordnen.

    Bei mehr als 2 Laufkartenfächern (i.d.R. ab ca. 50 Laufkarten im Querformat) ist das LKD mit einer Gruppeneinzelanzeige per LED über jedem Kartenreiter auszustatten. Die Gruppeneinzelanzeigen sind mit der zugehörigen Meldergruppe zu beschriften. LEDs der Laufkarteneinzelanzeige im Laufkartendepot dürfen nicht durch die Reiter der Laufkarten verdeckt werden. Die Anordnung der Reiter ist so auszuführen, dass über die Einzelanzeige eine direkte Zuordnung der Laufkarte möglich ist. Die Beschriftung der Reiter muss im hinterlegten Zustand ablesbar sein.

    Im Laufkartendepot ist zusätzlich ein zweiter Satz laminierte Laufkarten zu hinterlegen. 

  • Meldergruppenübersicht

    Eine Meldergruppenübersicht ist im FIZ unterzubringen, z.B. auf der Innenseite der Tür zu befestigen.

    Die Meldergruppen sind in folgender Farbcodierung zu kennzeichnen:

    • blau - Sprinklergruppen/Strömungswächter bzw. automatische Löschanlagen
    • rot - Handfeuermelder
    • gelb - automatische Brandmelder
    • orange - Gefahrstoffmelder
    • grün - Melder ohne Auslösung der Alarmübertragungseinrichtung
    • farblos - Freischaltelemente
  • Zusätzliche Bedienelemente

    Weiterhin können aufgrund der Gebäudestruktur im Einzelfall nach Bedarf zusätzliche Bedienelemente in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle erforderlich sein, z.B.:

    • Lageplantableaus
    • Werkzeuge zum Öffnen von überwachten Doppelböden und/oder Zwischendecken. Diese sind in einem abschließbaren Behältnis mit GHS-Schließung zu hinterlegen.
    • Entrauchungstableau
  • Kosten

    Abstimmungs- und Beratungsgespräche, Planprüfungen sowie die Abnahme der BMA sind gemäß Gebührensatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 1. März 2023 gebührenpflichtig. Daher senden Sie bitte die ausgefüllte und unterschriebene Kostenübernahmeerklärung an die oben genannte Mailadresse.  Zu anfallenden Kosten beachten Sie bitte die nachfolgende aktuelle Gebührensatzung.