Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen dienen der frühzeitigen Branderkennung und Alarmierung. Brandmeldeanlagen sind auf die Zentrale Leitstelle des Landkreises aufgeschaltet. Aus diesem Grund müssen Brandmeldeanlagen im Landkreis Darmstadt-Dieburg - unabhängig davon, ob sie bauordnungsrechtlich gefordert oder eine freiwillige Leistung sind – den Anschaltbedingungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg entsprechend errichtet und betrieben werden.
Brandmeldeanlagen sind mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzustimmen, am einfachsten geht dies in Form einer Videokonferenz. Bitte kontaktieren Sie uns für eine Terminabstimmung unter der nebenstehenden Mailadresse.

