Welche Bescheinigungen werden ausgestellt?
Es werden folgende Bescheinigungen, die in der Regel zur Vorlage beim Konsulat benötigt werden, ausgestellt:
- Bescheinigung über die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach § 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
Welche Unterlagen werden für eine Bescheingiung über die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung benötigt?
- aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
- deutscher Pass / Personalausweis
- Auszug aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde)
- Beleg der Staatsangehörigkeit Ihrer Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt
(damals gültiger deutscher Pass/Personalauswweis, Geburtsurkunde, Einbürgerungsurkunde, etc.)
Die Unterlagen können gerne vorab per Mail (ordnungsamt@ladadi.de) eingereicht werden. Am Termin zur Abholung sind alle Unterlagen im Original mitzubringen.
Welche Unterlagen werden für eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit benötigt?
- aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
- ausländischer Reisepass
- Aufenthaltsbeschinigung
Die Unterlagen können gerne vorab per Mail (ordnungsamt@ladadi.de) eingereicht werden. Am Termin zur Abholung sind alle Unterlagen im Original mitzubringen.
Welche Kosten fallen an?
Bei der Abholung des Dokumentes ist eine Gebühr in Höhe von 8,00 € fällig.

