Herkunftsfamilien – beraten, begleiten, unterstützen
Wir beraten und informieren schwangere Frauen sowie werdende Eltern die in Erwägung ziehen, ihr Kind zur Adoption freizugeben umfassend über die Auswirkungen und den Ablauf eines Adoptionsverfahrens. Dabei zeigen wir auch mögliche Hilfsangebote auf, die es als Alternative ermöglichen könnten, das Kind selbst zu betreuen und zu erziehen oder es in einer Dauerpflegefamilie unterzubringen und dadurch als „Eltern auf Distanz“ weiterhin Teil des Lebens des Kindes zu bleiben.
Da die Entscheidung zur Freigabe eines Kindes zur Adoption für leibliche Eltern meist sehr emotional und belastend ist, stehen unsere Fachkräfte auch nach der Vermittlung und dem Abschluss der Adoption weiterhin als beratende und unterstützende Ansprechpersonen zur Verfügung und vermitteln bei Bedarf weitere sozialräumliche Beratungsangebote freier Träger.
Adoptivfamilie werden
Wir informieren und beraten Personen, die an der Aufnahme und Adoption eines Kindes aus dem In- oder Ausland interessiert sind über die Voraussetzungen, das Eignungsprüfungsverfahren, Vermittlungschancen sowie den Ablauf einer Adoption.
Sofern die Interessierten den Weg weitergehen möchten, können sie sich bei uns bewerben. Bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen beginnt das umfangreiche Eignungsüberprüfungsverfahren. Bei positivem Abschluss werden sie für die Dauer von zwei Jahren in unseren Vermittlungspool aufgenommen.
Bevor ein Kind in Adoption vermittelt wird gleichen wir in einem individuellen Matching alle relevanten Aspekte und Bedürfnisse des Kindes mit den Ressourcen und Möglichkeiten unserer überprüften Bewerbenden ab.
Adoptivfamilie sein
Sowohl im Vermittlungsprozess als auch im sogenannten Adoptionspflegejahr (von der Aufnahme des Kindes bis zum gerichtlichen Adoptionsbeschluss) beraten, begleiten und unterstützen wir neue Adoptiveltern auf ihrem Weg mit dem Adoptivkind hin zu einer Familie. Nach einem Adoptionsbeschluss stehen wir Adoptivfamilien auch weiterhin beratend und unterstützend zur Seite und vermitteln bei Bedarf weitere sozialräumliche Beratungsangebote freier Träger und anderer Institutionen.
Zusätzlich bieten wir Vernetzungsmöglichkeiten für Adoptivfamilien sowie Veranstaltungen und Fortbildungen zu adoptionsrelevanten Themen an.
Verwandten- und Stiefkindadoption
Bei einer Verwandtenadoption wird ein Kind von nahen Verwandten – zum Beispiel Tante, Onkel oder Großeltern – rechtlich als eigenes Kind angenommen. Bei einer Stiefkindadoption adoptiert der neue Ehepartner oder die neue Ehepartnerin eines leiblichen Elternteils das Kind. Dadurch entsteht eine rechtlich anerkannte Eltern-Kind-Beziehung, dies erleichtert den Alltag und gibt Stabilität.
In beiden Fällen steht das Wohl des Kindes immer an erster Stelle. Wir beraten und begleiten Sie auf diesem wichtigen Weg und führen Erstberatungen sowie die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz durch. Nach Antragstellung beim Familiengericht prüfen wir, ob die Adoption dem Kindeswohl entspricht, und geben eine fachliche Stellungnahme ab. Die Entscheidung trifft das Gericht.
Herkunftssuche
Das Recht auf Wissen über die eigene Herkunft ist in Deutschland gesetzlich verankert und kann von adoptierten Personen ab dem 16. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Wir beraten und unterstützen bei Nachforschungen – zum Beispiel wenn adoptierte Menschen durch Einsicht in ihre Adoptionsakte mehr über ihre Herkunftsfamilie und die Hintergründe der Freigabe zur Adoption erfahren möchten.