Förderung in Kindertagespflege
Die Kindertagespflege bietet für Kinder bis zum 3. Lebensjahr eine gesetzlich anerkannte Alternative zu einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Kindertagespflegepersonen oder Tagesmütter/-väter betreuen maximal fünf Kinder im eigenen Haushalt, in extra angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.
Die Vermittlung von Kindertagespflegestellen erfolgt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg durch unseren Kooperationspartner Tageseltern-Tageskinder-Vermittlung (TTV). Sie erreichen die Vermittlung telefonisch unter 06151/95125-25 zu folgenden Sprechzeiten: Dienstags 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr - mittwochs und donnerstags 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Besuchen Sie die Tageseltern-Tageskinder-Vermittlung
Die "Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg" regelt die Erbringung von Leistungen in Kindertagespflege durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Die Betreuungskosten richten sich nach dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson und wird direkt an diese gezahlt. Die Personensorgeberechtigten, die mit dem Kind zusammen leben, haben einen Kostenbeitrag an das Jugendamt zu leisten.

