Übernahme von Kosten in Kindertageseinrichtungen und Betreuenden Grundschulen
Eltern oder alleinerziehende Elternteile, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Kindertageseinrichtung oder die Kosten für die Betreuende Grundschule selber zu bezahlen, können die Übernahme bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe II beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten grundsätzlich erst ab dem Monat übernommen werden können, in dem der Antrag bei der Kreisverwaltung eingeht. Zur Fristwahrung ist im Ausnahmefall ein formloser Antrag per E-Mail oder Telefon möglich. Der Formantrag und die entsprechenden Nachweise sind dann umgehend nachzureichen.

