Wirtschaftliche Jugendhilfe I
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe I ist u.a. für die Finanzierung von ambulanten, teil- und vollstationären Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zuständig und überprüft die Kostenbeteiligung der Eltern und des jungen Menschen.
Für die Beratung und Antragstellung steht Ihnen der Soziale Dienst zur Verfügung.

