Wirtschaftliche Jugendhilfe I

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe I ist u.a. für die Finanzierung von ambulanten, teil- und vollstationären Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zuständig und überprüft die Kostenbeteiligung der Eltern und des jungen Menschen.

Für die Beratung und Antragstellung steht Ihnen der Soziale Dienst zur Verfügung.

  • A - Ab

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  • Ac - Bie

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  • Bif - Da

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  • E - Hah

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  • Hai - Kas

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  • Ruf - Scho

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