Interessierte

Informationen für Interessierte

Die Aufgaben von Kindertagespflegepersonen sind verantwortungsvoll, spannend und vielfältig.

In Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson begleiten Sie Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder und begleiten sie auf ihrem Weg, die Welt zu entdecken. Mit den Eltern gehen Sie eine Erziehungspartnerschaft ein und unterstützen bei pädagogischen Themen.

Als Kindertagespflegeperson benötigen Sie eine Qualifizierung und eine Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII, die vom Jugendamt durchgeführt und ausgestellt wird. Diese ist an Kriterien der Eignung von Person und Räumen gebunden, gilt für fünf Jahre und stellt die Grundlage für Ihr Einkommen dar.


Qualifizierung

Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson besteht aus zwei Phasen und wird nach dem Qualifizierungshandbuch der Kindertagespflege (QHB) durchgeführt.

Phase 1: Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung (Voraussetzung)

160 Unterrichtseinheiten (Kurslaufzeit ca. 6-8 Monate)
+ 40 Stunden Praktikum in einer Kita
+ 40 Stunden Praktikum in einer Kindertagespflegestelle
+ Selbstlerneinheiten

Nach erfolgreicher Absolvierung können Sie Ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson beginnen.

Phase 2: Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung (freiwillig)

140 Unterrichtseinheiten in denen Sie Ihre Kompetenzen vertiefen, erweitern und fachliche Unterstützung beim Einstieg als Kindertagespflegeperson erfahren.

Die Qualifizierungen sind für Bewohner*innen aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg kostenfrei.


Der Weg zur Kindertagespflegeperson

  • Schritt 1: Voraussetzungen

    • Mindestalter 21 Jahre
    • Min. Hauptschulabschluss (Ausländische Schul-, Berufs-und Hochschulabschlüsse müssen vom Schulamt anerkannt sein)
    • Deutschkenntnisse - mind. Sprachstandniveau B2
    • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder (alle 2 Jahre)
    • Kindgerechte Räumlichkeiten
    • Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung
    • Vorlage erweitertes Führungszeugnis, auch von allen volljährigen, im Haushalt lebenden Personen
    • Masernschutzimpfung (nach 1970 geborgen)
    • keine Inanspruchnahme einer „pädagogischen Hilfe zur Erziehung“ durch ein Jugendamt
    • Alle Betreuungsräume müssen Nichtraucher-Räume sein
    • Erfolgreiche Teilnahme an der Grundqualifizierung
  • Schritt 2: Infoveranstaltungen

    Bei der Infoveranstaltung zur "Tätigkeit als Kindertagespflegeperson" erhalten Sie erste Informationen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Verdienstmöglichkeiten und die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson. 

    Bei den Infoveranstaltungen "Wirtschaftsplan und Finanzen" erhalten Sie Informationen rund um das Thema Selbstständigkeit (z.B. Geldleistungen, Versicherungen, Steuern, Berechnungsmodelle usw.)

    Anmeldung per Mail an: kindertagespflege@ladadi.de

  • Schritt 3: Bewerbungsverfahren

    Wenn Sie an den Informationsveranstaltungen teilgenommen haben und sich dazu entscheiden, als Kindertagespflegeperson tätig sein zu wollen, schicken Sie uns Ihre Bewerbung per Mail an kindertagespflege@ladadi.de

    Das Bewerbungsschreiben soll Folgendes beinhalten:

    • Anschreiben mit Motivationsschreiben
    • Zeugnisse
    • Lebenslauf
    • wenn möglich ein Foto

    Anschließend laden wir Sie zu einem persönlichen Eignungsgespräch ein. 

    Nach Feststellung der Eignung erfolgt die Zulassung zur Qualifizierung.

  • Schritt 4: Qualifizierung

    Für den Start der Qualifizierung sind die Zustimmung zu einer polizeilichen Abfrage und einer Jugendamtsabfrage sowie die Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung Voraussetzung. Die Qualifizierung wird berufsbegleitend angeboten und findet an Wochentagen abends sowie ganztägig an Samstagen statt.

  • Schritt 5: Pflegeerlaubnis §43 SGB VIII

    Nach erfolgreicher Teilnahme an der Qualifizierung können Sie einen Antrag für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis stellen. Hierfür stehen Ihnen die Kolleginnen der Fachaufsicht und Fachberatung bei allen Fragen zur Verfügung!