Meldung von Kindeswohlgefährdungen
Eine Kindeswohlgefährdung bedeutet, dass Kinder/Jugendliche in ihrer Entwicklung oder in ihrem Leben gefährdet sind, weil sie nicht ausreichend geschützt oder versorgt sind. Das Kindeswohl kann durch psychische, körperliche, sexualisierte, häusliche Gewalt und/oder Vernachlässigung gefährdet werden. Säuglinge und Kleinkinder sind aufgrund ihres Alters besonders schutzbedürftig.
Wenn Sie Hinweise auf eine mögliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen haben, bitten wir Sie, dies zu melden, damit das Jugendamt seinen gesetzlichen Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII wahrnehmen kann. Privatpersonen können ihre Hinweise auch anonym abgeben.
So melden Sie eine Kindeswohlgefährdung
Sie erreichen uns über die folgenden Wege während unserer Dienstzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr und Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr.
In akuten Notfällen außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei.
Online-Meldung über einen der folgenden Links:
Meldung Kindeswohlgefährdung für InstitutionenMeldung Kindeswohlgefährdung für Privatpersonen
Telefonisch über die Rufnummer 06151 881-1408
per E-Mail an SozialeDienste@ladadi.de
Wichtig: Bitte melden Sie sich zusätzlich immer telefonisch unter der oben genannten Nummer!

