Zahlen und Fakten
Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung ist ein gesetzlicher Auftrag nach § 80 SGB VIII. Sie sorgt dafür, dass Angebote für Kinder und Jugendliche passend und zukunftsorientiert entwickelt werden.
Dabei arbeiten Kommunen, freie Träger, Schulen, Fachkräfte sowie Kinder, Jugendliche und Eltern zusammen. Sie erstellen Pläne und Vorschläge für die Umsetzung.
Die Sozialberichterstattung zeigt regelmäßig, welche Probleme es vor Ort gibt und welche Hilfen es bereits gibt. Sie informiert über die Lebenssituation der Menschen und wie soziale Maßnahmen die Lebensqualität verbessern.
Kontakt
Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
Die Verhandlungen über ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen der Jugendhilfe laufen nach den Regeln des Hessischen Rahmenvertrags und den Vorgaben des SGB VIII.
Dabei arbeiten Jugendamt und Träger Schritt für Schritt zusammen, um gute Leistungen zu vereinbaren. Ziel ist eine transparente, bedarfsgerechte und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

