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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche beantragen

Für die Erstbeantragung von Eingliederungshilfe ist immer ein Antrag erforderlich. Sie können den Antrag online oder per Post stellen.

Neben dem Antrag auf Eingliederungshilfe benötigen wir grundsätzlich immer eine aktuelle fachärztliche Diagnostik (ICD10-Diagnose), die nicht älter als zwei Jahre ist. Eine Ausnahme stellt lediglich die Frühförderung dar. 

Online-Antrag

Aus rechtlichen Gründen ist auch bei der Online-Beantragung eine eigenhändige Unterschrift der Sorgeberechtigten auf der Schweigepflichtentbindung erforderlich. Bitte laden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Ihrem Online-Antrag hoch. Bereits vorhandene Unterlagen, wie z. B. Berichte, können ebenfalls mit dem Antrag hochgeladen werden. 

Sollten wir für bestimmte Hilfemaßnahmen noch weitere Unterlagen benötigen, teilen wir Ihnen dies mit. Sie können sie über unser Upload-Portal oder per Post nachreichen. 

Antrag online stellen Schweigepflichtentbindung bei Online-Antrag    FAQs - Fragen & Antworten   Datenschutzhinweise

Antragstellung per Post

Möchten Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe per Post einreichen, nutzen Sie bitte das folgende Formular. Die Schweigepflichtentbindung ist im Antrag bereits integriert. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz und den Mitwirkungspflichten.

Datenschutzhinweise    Mitwirkungspflichten   FAQs - Fragen & Antworten

Antrag auf Eingliederungshilfe



Weitere Formulare

Die folgenden Formulare bitte nur nach Aufforderung durch die Sachbearbeitung einreichen.

Unterlagen online nachreichen

Möchten Sie Berichte, Stellungnahmen oder sonstige Unterlagen zu Ihrem Antrag auf Eingliederungshilfe nachreichen, nutzen Sie bitte unser Upload-Portal. Geben Sie dort bitte die Daten Ihres Kindes ein und wählen Sie unter "Anliegen" das Stichwort "Eingliederungshilfe" aus.

Upload-Portal