Kontakt zur Eingliederungshilfe
Sie möchten wissen, wer Ihren Antrag bearbeitet? Wie lange es bis zur Entscheidung dauert?
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gerne die Kolleginnen und Kollegen der Sachbearbeitung. Das Team der Teilhabeplanung berät Sie bedarfsgerecht hinsichtlich der für Ihr Kind in Frage kommenden Teilhabeleistungen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie am Ende der Seite.
Verfahrenslotsinnen und -lotsen
Die Sozialgesetzgebung ist sehr komplex und die Zuständigkeitsregelungen sind oftmals verwirrend. Benötigen Sie Beratung zu möglichen Leistungsansprüchen gegenüber verschienden Rehabilitationsträgern oder allgemein Unterstützung bei der Antragstellung, wenden Sie sich bitte an unsere Verfahrenslotsinnen und -lotsen.

