Leistungen und Gebühren
Leistungen nach dem AsylbLG
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt, welche Personen, die über keinen festen Aufenthaltsstatus verfügen, einen Anspruch auf Leistungen haben.
Der Fachbereich Zuwanderung und Flüchtlinge des Landkreises ist zuständig für die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG. Für Personen, die zu einem anderen Personenkreis zählen, jedoch finanzielle Hilfe benötigen, ist die Kreisagentur für Beschäftigung bzw. der Fachbereich Soziales, Pflege und Senioren des Landkreises Darmstadt-Dieburg zuständiger Ansprechpartner.
Suchergebnisse werden geladenKeine Leistungen gefunden.Kosten der Unterkunft
Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat sowie für Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie kann, soweit notwendig und angemessen, übernommen werden. Die Regelungen des § 53 AsylG sind zu beachten.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat eine Richtlinie entwickelt, nach welcher sich die angemessenen Unterkunftskosten im Landkreis definieren. Diese Richtlinie, die regelmäßig angepasst wird, bildet jede einzelne Stadt bzw. Gemeinde im Landkreis ab und gibt Auskunft über die jeweiligen Höchstmieten (Richtlinien zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten).
Bildung und Teilhabe
Suchergebnisse werden geladenKeine Leistungen gefunden.Gebührensatzung für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften
Die aktuelle Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz finden Sie hier.

