Lebensmittelüberwachung & Fleischhygiene
Aufgaben der Lebensmittelkontrolle
Das Veterinäramt überwacht den Verkehr mit Produkten im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
- Durchführung von planmäßigen Kontrollen in Betrieben der Produktion und des Handels mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen
- Überwachung der Eigenkontrollsysteme der Betriebe und weiterer gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. der Kennzeichnungspflichten
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden und Anzeigen
- Sicherstellung von nicht verkehrsfähigen Erzeugnissen, sowie die Veranlassung anderer notwendiger Maßnahmen
- Entnahme von Plan- und Verdachtsproben in Betrieben
- Beteiligung am Schnellwarnsystem zur Information des Verbrauchers über nicht sichere Lebensmittel
- Durchführung von Ermittlungen in Ordnungswidrigkeits- und Verwaltungsverfahren, Ermittlungen zur Anzeige von Straftaten
Registrierung von Unternehmen für Lebensmittel & Bedarfsgegenstände
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Für Betriebe, die Bedarfsgegenstände herstellen oder in Verkehr bringen, besteht ebenfalls eine Anzeigepflicht.
Ein Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeunternehmen können Sie jetzt online registrierenOptional können Sie die anträge über ein "Nutzerkonto Bund ID" stellen. Für eine schnellere Bearbeitung bitten wir um Angabe Ihrer E-Mail Adresse.
Weiterführende Informationen bietet der Gastromat, das digitalen Beratungsportal der IHK für Gründer in der GastronomieFleischhygiene im LaDaDi
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei gewerblichen- und Hausschlachtungen durch amtliche Tierärzte
- Entnahme von Proben im Schlachtbetrieb
- Schulung von Jägern zur Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen
- Trichinenuntersuchung im hauseigenen akkreditierten Labor
Verbraucherbeschwerde
Die Hessische Lebensmittelüberwachung soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren ausgehend von Lebens- und Futtermitteln, aber auch Bedarfsgegenständen und Kosmetika schützen. Ebenso soll sie einer Irreführung und Täuschung der Konsumenten entgegenzuwirken.
Ist Ihnen ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht aufgefallen oder sind Sie mit einem bedenklichen Bedarfsgegenstand oder Kosmetischen Mittel in Berührung gekommen, sollten Sie immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt Ihre Beschwerde vortragen. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.Weitere Informationen:
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Weitere Informationen zur Lebensmittelsicherheit erhalten Sie vom Regierungspräsidium Darmstadt.
Zum RP Darmstadt

