Tiergesundheit & Tierseuchen

Im Fokus stehen Tierseuchen, die zwischen Nutztieren und Wildtieren übertragen werden können.

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Allgemeine Informationen zu Tierseuchen erhalten Sie beim Friedrich-Löffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. 

Jetzt zum FLI 


Gesundheitsbescheinigungen für Tiere 

  • Reisen mit Haustieren

    Für einige Länder der EU und für viele Länder außerhalb der EU wird bei Einreise mit einem Haustier eine amtstierärztliche Untersuchung und eine Gesundheitsbescheinigung verlangt.

    Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Reise bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat über die entsprechenden Einreiseregelungen.  

    Den Antrag für die Gesundheitsbescheinigung können Sie ab sofort online ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass es keine Zwischenspeichermöglichkeit gibt. Die Eingabe der Daten sollte nicht unterbrochen werden.  

    Jetzt Antrag ausfüllen

    Nach Zusendung der Unterlagen vereinbaren Sie einen Termin, an dem Sie das Tier dem Amtstierarzt vorführen. Bringen Sie bitte den Impfausweis des Tieres mit. Dieser Termin muss innerhalb 14 Tagen vor der Reise sein.

  • Aktuelle Informationen zu Hunden & Katzen aus der Ukraine

    Die Fuchstollwut ist in der Ukraine noch endemisch, und die Krankheit trat in den vergangenen Jahren auch bei ungeimpften Hunden und Katzen immer noch auf. Dennoch beträgt nach Berechnungen des Nationalen und WHO/OIE- Referenzlabors für Tollwut am Friedrich-Loeffler-Institut die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein ungeimpfter Hund oder eine ungeimpfte Katze zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes in der Inkubationsphase befindet,  etwa 1:300.000.

    Bei geimpften Hunden und Katzen ist die potentielle Gefahr des Ausbruchs der Tollwut noch geringer. Allerdings sollte bei einem entsprechenden Vorbericht und bei einer unklaren Symptomatik unbedingt immer auch an die Tollwut gedacht werden.  

    Weitere Hinweise zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union finden Sie beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMEL)

    Zum BMEL

  • Tiertransporte

    Die Meldungen für registrierte Tierhalter bzw. gewerblichen Tiertransport erfolgt über das  EU System "traces" (TRAde Control and Expert System).

    Auf unserer Übersichtsseite finden Sie dazu die folgenden, passenden Online-Services:

    • Befähigungsnachweis als FahrerIn oder BetreuerIn bei Tiertransporten
    • Zulassung als Transportunternehmen für Tiere
    • Zulassung als Straßentransportmittle für Tiere

    Zur Übersichtsseite


  • Meldung einer Tierhaltung

    Aus Gründen der Tierseuchenvorsorge ist die Haltung bestimmter Tierarten meldepflichtig - unabhängig von der Nutzung. Verantwortlich für die Meldung ist die Tierhalterin oder der Tierhalter. Das betrifft folgende Tierarten: 
    Bienen

    • Equiden (Pferde, Esel)
    • Fische (Nutzfische)
    • Gatterwild und Kameliden (Lama, Alpaka, etc. )
    • Geflügel
    • Rinder
    • Schafe
    • Schweine
    • Ziegen 

    Die Anmeldung können Sie online vornehmen:
    Jetzt Tier anmelden

    Achtung: Die Eingabe der Daten sollte nicht unterbrochen werden, da es keine Möglichkeit der Zwischenspeicherung gibt. 
    Optional besteht die Möglichkeit, Anträge über ein "Nutzerkonto Bund ID" zu stellen. Für ein schnellere Bearbeitung bitten wir um Angabe iher E-Mail Adresse. 


  • Informationen zur Bienenhaltung

    Honigbienen leisten neben Wildbienen einen wichtigen Beitrag für die Bestäubung vieler landwirtschaftlicher Nutzpflanzen und Wildpflanzen. Die Bienenhaltung wird auch von Naturliebhabern als Hobby betrieben. Bienenvölker sind jedoch anfällig für diverse Bienenkrankheiten, die sich in der Natur dann schnell ausbreiten. 

    Vor dem Erwerb des ersten Bienenstockes sollten sich Imkerinnen und Imker mit den vielfältigen Aspekten der Bienenhaltung und Honigherstellung befassen. Die örtlichen Imkervereine bieten Ausbildungskurse zur Vorbereitung an. Eine Übersicht der Regelungen haben wir für Sie zusammengestellt
    Download Merkblatt

    Die vorgeschriebene Gesundheitsbescheinigung wird von anerkannten Bienensachverständigen erstellt, die nach intensiver Fortbildung vom Veterinäramt bestellt werden.  Eine Liste erhalten Sie im Veterinäramt.

    Beim Hessischen Bieneninstitut erhalten Sie ebenfalls Informationen und Beratung zur Haltung von Bienen. Zu den Seiten des Hessischen Bieneninstituts

    Meldung von Bienenständen: Eine Bienenhaltung und die Standorte der Bienenvölker sind dem Veterinäramt mitzuteilen.
    Jetzt Bienenvolk anmelden


  • Anzeigen einer Tierveranstaltung

    Bei unseren Online-Services können Sie eine Tierveranstaltung anmelden. 

    Hinweis: Die zuständige Behörde kann solche Veranstaltungen beschränken oder verbieten, soweit das aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. 

    Zu den Online-Services

Afrikanische Schweinepest

Aktuelle Hinweise und Allgemeinverfügungen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) finden Sie auf der Übersichtsseite. 

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ein Wildschwein steht im Wald (generiert mit KI)