Tierschutz

  • Aufgaben im Tierschutz

    Die Aufgaben des Veterinäramts gliedern sich wie folgt: 

    • regelmäßige Überprüfung von gewerblicher Tierhaltung von Nutztieren in Zucht und Landwirtschaft
    • Kontrolle von privaten Tierhaltungen
    • Kontrolle von Tiertransporten, Tierhandel, Tierpensionen, Zirkus
    • Beratung von Tierhaltern bezüglich artgerechter Haltung und zu baulichen Aspekten
    • Entgegennahme von Beschwerden
    • Erlaubnisverfahren nach § 11 Tierschutzgesetz
  • Informationen zur Tierhaltung

    Allgemeine Informationen zur Tierhaltung erhalten Sie bei Dr. Christa Wilczek, der Kreistierschutzbeauftragten des Landkreises Darmstadt Dieburg oder der Landestierschutzbeauftragten des Lands Hessen. 

    Zur Kreistierschutbeauftragten

    Zur Landestierschutzbeauftragten

    Allgemeine Informationen zur Nutztieren und Heimtieren erhalten Sie beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. 

    Zum BMEL 

  • Meldung einer Tierhaltung

    Aus Gründen der Tierseuchenvorsorge ist die Haltung bestimmter Tierarten meldepflichtig - unabhängig von der Nutzung. Verantwortlich für die Meldung ist die Tierhalterin oder der Tierhalter. Das betrifft folgende Tierarten: 
    Bienen

    • Equiden (Pferde, Esel)
    • Fische (Nutzfische)
    • Gatterwild und Kameliden (Lama, Alpaka, etc. )
    • Geflügel
    • Rinder
    • Schafe
    • Schweine
    • Ziegen 

    Die Anmeldung können Sie online vornehmen:
    jetzt Tier anmelden

    Achtung: Die Eingabe der Daten sollte nicht unterbrochen werden, da es keine Möglichkeit der Zwischenspeicherung gibt. Optional besteht die Möglichkeit, Anträge über ein "Nutzerkonto Bund ID" zu stellen. Für ein schnellere Bearbeitung bitten wir um Angabe iher E-Mail Adresse. 


  • Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz

    Hierunter fallen Anträge zur Erlaubnis von Tätigkeiten wie Hundetraining, gewerbliche Tierhaltung oder Zucht und Handel mit Tieren. 
    zum Antrag

    Achtung: Zunächst wird die Vorgehensweise erklärt und auf die benötigten Unterlagen eingegangen. Die Eingabe der Daten sollte nicht unterbrochen werden, da es keine Möglichkeit der Zwischenspeicherung gibt. Optional besteht die Möglichkeit, Anträge über ein "Nutzerkonto Bund ID" zu stellen. Für ein schnellere Bearbeitung bitten wir um Angabe iher E-Mail Adresse. 

    Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Merkblättern: 


    Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt auf. 



Ernennung amtlicher Tierärzte bei Notschlachtungen

Hier finden Sie die Allgemeinverfügung vom 25.11.2021 über die Ernennung amtlicher Tierärzte für die Schlachttierunterschung bei Notschlachtungen.

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