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Denkmalschutz

Denkmalschutz

Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz § 1 (1): Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und den Erhalt der historisch gewachsenen Kulturlandschaft einbezogen werden.

Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde in diesem Sinne

  • denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen im Rahmen von Bauantragsverfahren
  • Erteilung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen für baugenehmigungsfreie Maßnahmen
  • Herstellen des Einvernehmens mit der Denkmalfachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege Hessen)
  • archäologische / bodendenkmalpflegerische Maßnahmen
  • Information zu Art und Umfang der Denkmaleigenschaft
  • Beratung, auch vor Ort, zu geplanten Sanierungsmaßnahmen 
  • Hinweise und Informationen zur Denkmaltopographie des Landkreises und deren Ergänzungen
  • Öffentlichkeitsarbeit (Führungen, Vorträge, Zeitreise zum Tag des offenen Denkmals, Sonderveranstaltungen, Veröffentlichungen)
  • Geschäftsführung des Denkmalbeirates
  • Denkmalpreis des Landkreises

Für eine ausführliche Beratung stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unteren Denkmalschutzbehörde donnerstags von 8.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.30 Uhr zur Verfügung. Derzeit ist nur telefonische Beratung möglich.

Für Auskünfte zu Grundstücken innerhalb der kreisfreien Stadt Darmstadt und der dazugehörigen Stadtteile ist die Denkmalschutzbehörde der Stadt Darmstadt zuständig. 

Diese erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Stadtplanungsamt Abteilung 61.3

Denkmalschutz und Denkmalpflege

+49 6151 13-2937

darmstadt.de/darmstadt-erleben/kultur/denkmalschutz

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