Wohnraumberatung

Viele Menschen möchten auch im Alter oder mit gesundheitlichen Einschränkungen in ihrer vertrauten Umgebung leben. Unsere Wohnraumberatung zeigt Ihnen individuelle, praktische Lösungen auf: von kleinen Anpassungen bis hin zu umfassenden Umbaumaßnahmen. So bleiben Mobilität, Sicherheit und Selbstständigkeit in Ihrem Zuhause erhalten.


Was wir für Sie tun

  • Individuelle Bestandsaufnahme
    Wir analysieren Ihre Wohnsituation und identifizieren Hindernisse, die den Alltag erschweren.

  • Konkrete Lösungsvorschläge
    Von kleine Veränderungen wie Handläufen an Außentreppen oder einem schwellenloser Duscheinstieg bis hin zu umfassenden Umbaumaßnahmen: Wir finden eine passende Lösung.

  • Beratung zu Hilfsmitteln
    Empfehlungen zu sinnvollen technischen und nicht-technischen Hilfen, die Ihren Alltag erleichtern.

  • Planung und Umsetzung
    Wir unterstützen Sie bei der Planung und begleiten Sie bei Bedarf auch während der Umsetzung.

  • Information zu Finanzierungsmöglichkeiten
    WIr geben Hinweise zu Fördermöglichkeiten, Darlehen und Zuschüssen, damit Maßnahmen besser planbar werden.

  • Kostenzuschüsse für barrierefreien Umbau
    Wir beraten zu den Kostenzuschüssen des Landes Hessen und prüfen die Fördervoraussetzungen.

Zusammenarbeit mit Fachstellen

Bei Bedarf arbeiten wir eng mit dem Pflegestützpunkt, der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege zusammen. Bei baurechtlichen Fragen ziehen wir die Kolleginnen und Kollegen der Bauaufsicht hinzu, damit Ihre Lösung rechtlich und technisch abgesichert ist.


Wohnraumanpassung im Mietverhältnis

Sie wohnen zur Miete und haben Bedenken, ob Sie eine Wohnraumanpassung gestattet bekommen? Unserer Erfahrung nach haben auch Vermieter*innen häufig Interesse an der barrierefreien Umgestaltung ihrer Wohnung und stehen unseren Vorschlägen offen gegenüber. 

Wohnraumanpassung in 60 Sekunden

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Förderung des Landes Hessen: Zuschuss zur Beseitigung baulicher Hindernisse

Das Land Hessen fördert den behindertengerechten Umbau von Wohnraum, um Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen das Wohnen im eigenen Zuhause zu erleichtern. Das vom Land jährlich zur Verfügung gestellte Budget zur Finanzierung von Wohnraumanpassungsmaßnahmen wird über die Wohnbauförderstelle des Landkreises zugeteilt.

  • Voraussetzungen für die Förderung

    Die Fördermittel werden als Kostenzuschuss für den Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung gestellt. Förderfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden, selbstgenutzten Wohnungen bzw. Häusern für Menschen mit Behinderung bzw. festgestelltem Pflegegrad.

    Voraussetzungen für die Förderung durch das Land Hessen:

    • Die Maßnahme betrifft selbstgenutztes Wohneigentum.
    • Es besteht mindestens Pflegegrad 2 oder ein Grad der Behinderung (GdB) von 50.
    • Die Maßnahme ist zielführend.
    • Es erfolgte eine Wohnraumanpassungsberatung sowie die Antragsprüfung durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg.
    • Es erfolgte noch kein Vertragsabschluss und es wurde noch nicht mit der Maßnahme begonnen.
  • Wie erfolgt die Beantragung?

    Möchten Sie die Förderung des Landes Hessens in Anspruch nehmen, wenden Sie sich bitte an unsere Wohnraumberatung.

    • In einem ersten Gespräch erhalten Sie alle wichtigen Informationen. Gemeinsam besprechen wir die baulichen, technischen und finanziellen Möglichkeiten und Sie erhalten die Anmeldung zur Prüfung der Fördervoraussetzungen.
    • Liegen die Fördervoraussetzungen vor, teilen wir Ihnen die Förderhöhe mit und Sie erhalten das Antragsformular der WIBank. Den von Ihnen ausgefüllten Antrag schicken wir mit allen erforderlichen Unterlagen an die WIBank. Von ihr erhalten Sie anschließend die Förderzusage.
    • Nach Abschluss der Maßnahme prüfen wir die umgesetzte bauliche Veränderung sowie die Schlussabrechnung. Im Anschluss erfolgt die Auszahlung durch die WIBank an Sie.


    WICHTIG:
    Bitte schließen Sie keine Verträge für die geplante Maßnahme ab, bevor Sie die Förderzusage durch die WIBank erhalten haben! Es können nur Maßnahmen gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen wurde.

Weitere Informationen

  • Flyer und Broschüren

  • Internetseiten

  • Ansprechpersonen der Städte und Gemeinden

    Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der für den öffentlich geförderten und / oder barrierefreien Wohnungsbau zuständigen Ansprechpersonen bei den Städten und Gemeinden des Landkreises. Dort kann man Ihnen Auskunft geben, ob und ggf. wo beispielsweise Wohnbauprojekte mit barrierefreien Wohnungen geplant sind.

     Ansprechpersonen - Barrierefreie Wohnungen

  • Zuschuss der Pflegekasse

    Unabhängig von anderen gewährten Zuschüssen zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Auskünfte zum Antragsverfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

    Grundvoraussetzung für den Zuschuss ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Wurde noch kein Pflegegrad festgestellt, sollte dieser zunächst beantragt werden. Unser Pflegestützpunkt berät Sie diesbezüglich gerne.

    Pflegestützpunkt

    Der Zuschuss wird für Anpassungsmaßnahmen gezahlt, die die häusliche Pflege in der Wohnung

    • ermöglichen,
    • erheblich erleichtern oder
    • eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.

    Ziel von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist zudem, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern.

    Der Zuschuss der Pflegekasse wird gezahlt für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz der Wohnung verbunden sind, wie beispielsweise

    • Türverbreiterungen
    • fest installierte Rampen oder Treppenlifte
    • pflegegerechter Umbau des Badezimmers

    Finanziell unterstützt wird zudem der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss. Auch der feste Einbau bestimmter technischer Hilfen wird bezuschusst.

    Ändert sich die Pflegesituation im Laufe der Zeit so sehr, dass erneute Maßnahmen notwendig werden, kann ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung ein zweites Mal gewährt werden.

    Haben Sie Fragen zur Beantragung des Zuschusses für wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse. Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse.