Hilfe zur ambulanten Pflege

Ziel der Hilfe zur ambulanten Pflege ist, die Pflege in den eigenen vier Wänden auch dann zu ermöglichen, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. 

Die Antworten Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:

  • Antrag auf Hilfe zur ambulanten Pflege

    Zur Beantragung von Hilfe zur ambulanten Pflege senden Sie uns bitte das folgende Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihren persönlichen Unterlagen (siehe unten):
     Antrag auf Hilfe zur ambulanten Pflege

    Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise zu den Mitwirkungspflichten und zum Datenschutz:
    Merkblatt zu den Mitwirkungspflichten Datenschutzhinweis


  • Welche weiteren Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

    Zur Antragsbearbeitung benötigen wir neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag folgende Unterlagen (bitte ausschließlich in Kopie) von Ihnen:

    • Aktueller Bescheid der Pflegekasse, welche Leistungen bei der ambulanten Pflege aus Mitteln der Pflegeversicherung gewährt werden.

    • Vollständiges Gutachten des Medizinischen Dienstes, aus welchem ersichtlich ist, für welche Verrichtungen Hilfe benötigt wird; auch bei Ablehnung eines Pflegegrades durch die Pflegekasse.

    • Vorlage einer ärztliche Bescheinigung oder von sonstigen medizinischen Unterlagen, aus welchen eine Pflegebedürftigkeit beziehungsweise der beantragte Hilfebedarf hervorgeht.

    • Sofern vorhanden: Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)

    • Bei beabsichtigter Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes: Kostenvoranschlag über die geplante pflegerische Versorgung oder Kopie eines etwaig bereits bestehenden Pflegevertrages

    • Einkommensnachweise der antragstellenden Person und deren nicht getrennt lebenden Ehepartners (gültige Rentenanpassungsmitteilungen, Bescheide über die Gewährung von Versorgungsbezügen, BVG-, LAG-, Firmen-, Zusatz- und sonstige Renten sowie Einkünfte aller Art wie zum Beispiel auch Miet- und Pachteinnahmen)

    • Girokontoauszüge der letzten drei Monate (lückenlos)

    • Nachweise zu sämtlichen Sparbücher, Sparbriefe und Wertpapiere inklusive aktualisiertem Stand

    • sofern Schuldverpflichtungen bestehen: entsprechende Nachweise

    • Bestätigung der kontoführenden Banken, welche Konten, Sparbücher, Sparbriefe und sonstiger Sparanlagen aktuell bestehen

    • Nachweis über aktuelle Rückkaufswerte bestehender Lebens- und Sterbegeldversicherungen

    • Vollständige Kopien sämtlicher Übergabe-, Kauf-, Schenkungs- und Bestattungsvorsorgeverträge

    • Nachweise zu den Unterkunftskosten (Mietvertrag); alternativ eine
      Vermieterbescheinigung
       

    • Sofern die pflegebedürftige Person den Antrag nicht mehr selbst stellen kann, wird um Vorlage einer Vorsorgevollmacht oder des amtlichen Betreuerausweises gebeten. Informationen zur gesetzlichen Betreuung und zur Vorsorgevollmacht finden Sie auf den Internetseiten der Betreuungsbehörde.
      Betreuungsbehörde


    Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung vorgelegt werden müssen. Dies teilen wir Ihnen gegebenenfalls mit.

    Gebühren, die für die Erbringung von Nachweisen entstehen, sind nach den Regelungen über die Mitwirkungspflichten im Sozialhilfe-Antragsverfahren im üblichen Rahmen vom Antragsteller selbst zu tragen.


  • Wo finde ich allgemeine Infos zur ambulanten Pflege?

    In der ambulanten Pflege stellen sich häufig viele Fragen: Wie wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt und wie erfolgt die Abrechnung der Kosten? Wie kann der Pflegegrad angepasst werden, wenn der Pflegebedarf steigt? Wo finden Angehörige Entlastung?

    Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen der Pflegestützpunkt des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Er bietet Unterstützung rund um das Thema Pflege. Die Beratung erfolgt telefonisch, persönlich oder online - und das kostenlos, individuell und unabhängig vom Kostenträger. Auf den Internetseiten des Pflegestützpunktes erfahren Sie mehr. Auf unserer Internetseite Ambulante Pflege haben wir allgemeine Informationen zum Thema für Sie zusammengestellt.

    Pflegestützpunkt Ambulante Pflege