Foto: Eingang eines Seniorenheims. Davor ein alter Mann mit Rollator.

Finanzielle Hilfe zur stationären Pflege in Einrichtungen

Ist aufgrund einer Krankheit oder Behinderung die Pflege in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) erforderlich, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten, sofern diese nicht durch die Pflegeversicherung sowie eigenes Einkommen und Vermögen gedeckt werden können. 

Zur Beantragung von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (stationäre Pflege) senden Sie uns bitte das folgende Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihren persönlichen Unterlagen (siehe unten):

Antrag auf Hilfe zur stationären Pflege


Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise zu den Mitwirkungspflichten und zum Datenschutz:

Merkblatt zu den Mitwirkungspflichten Datenschutzhinweis


Das Antragsformular und Ihre Unterlagen (in Kopie!) senden Sie bitte per Post an:

Landkreis Darmstadt-Dieburg
Hilfe zur Pflege
64278 Darmstadt


Alternativ nutzen Sie gerne unser Upload-Portal. Wählen Sie dabei bitte unter "Anliegen" das Stichwort "Hilfe zur Pflege" aus.

Upload-Portal

  • Welche weiteren Unterlagen werden benötigt?

    Zur Antragsbearbeitung benötigen wir neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag folgende Unterlagen (bitte ausschließlich in Kopie):

    • Aktueller Bescheid der Pflegekasse, welche Leistungen bei der stationären Pflege aus Mitteln der Pflegeversicherung gewährt werden. Sofern keine Pflegeleistungen gewährt werden, wird um Vorlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes gebeten, aus dem die Notwendigkeit der Heimaufnahme hervorgeht.

    • Einkommensnachweise der antragstellenden Person und deren nicht getrennt lebenden Ehepartners (gültige Rentenanpassungsmitteilungen, Bescheide über die Gewährung von Versorgungsbezügen, BVG-, LAG-, Firmen-, Zusatz- und sonstige Renten sowie Einkünfte aller Art)

    • Girokontoauszüge der letzten drei Monate vor der Antragstellung

    • vollständige Kopien sämtlicher Sparbücher sowie Nachweise über sämtliche sonstigen Anlagekonten

    • Aufstellung aller kontoführenden Banken, welche Konten oder sonstige Anlagen dort jeweils aktuell geführt werden mit der Angabe des jeweils aktuellen Kontosaldos - z.B. Gesamtengagement (Volksbank), Kundenfinanzstatus (Sparkasse)

    • Nachweis über Rückkaufswerte bestehender Lebens- und Sterbegeldversicherungen

    • Vollständige Kopien sämtlicher Übergabe-, Kauf-, Schenkungs- und Bestattungsvorsorgeverträge

    • Nachweise zu den Unterkunftskosten bis zu Heimaufnahme (Mietvertrag)

    • Mitteilung über den Zeitpunkt der Wohnungsauflösung

    • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)

    • Sofern die pflegebedürftige Person den Antrag nicht mehr selbst stellen kann, wird um Vorlage einer Vorsorgevollmacht oder des amtlichen Betreuerausweises gebeten. Informationen zur gesetzlichen Betreuung und zur Vorsorgevollmacht finden Sie auf den Internetseiten der Betreuungsbehörde.
      Betreuungsbehörde


    Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung vorgelegt werden müssen. Dies teilen wir Ihnen gegebenenfalls mit.

    Gebühren, die für die Erbringung von Nachweisen entstehen, sind nach den Regelungen über die Mitwirkungspflichten im Sozialhilfe-Antragsverfahren im üblichen Rahmen vom Antragsteller selbst zu tragen.


  • Wer hilft mir bei allgemeinen Fragen zur Pflege?

    Bei der stationären Pflege stellen sich oftmals eine Menge Fragen: Wie finde ich ein geeigneten Heimplatz? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wie erfolgt die Abrechnung mit der Pflegekasse? Werden meine Angehörigen zur Kasse gebeten, wenn meine finanziellen Mittel nicht ausreichen?

    Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen der Pflegestützpunkt des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Er bietet Unterstützung rund um das Thema Pflege. Die Beratung erfolgt telefonisch, persönlich oder online - und das kostenlos, individuell und unabhängig vom Kostenträger. Auf den Internetseiten des Pflegestützpunktes erfahren Sie mehr. Auf unserer Internetseite Stationäre Pflege haben wir allgemeine Informationen zum Thema für Sie zusammengestellt.

    Pflegestützpunkt Stationäre Pflege