Existenzsichernde Leistungen nach SGB XII


Sozialhilfe ist eine Unterstützung für Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können. Sie soll Hilfebedürftigen, wie beispielsweise älteren oder erwerbsunfähigen Personen, ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.  

Grundvoraussetzung für die Gewährung von Sozialhilfe ist immer das Vorliegen von Hilfebedürftigkeit.

Hilfebedürftig ist, wer den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder über Personen der Einstandsgemeinschaft sicherstellen kann.


Was wird von der Sozialhilfe abgedeckt?

Für Ernährung, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Hausrat, Bekleidung und Haushaltsenergie wird der Regelbedarf gezahlt. Die Kosten der Unterkunft werden in sozialhilferechtlich angemessener Höhe übernommen. Die Angemessenheit richtet sich nach Haushaltsgröße und Wohnort. Darüber hinaus werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt. In besonderen Fällen (z. B. bei Schwangerschaft) wird ein Mehrbedarf gewährt. 

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