Durchreisende
Personen, die sich nur vorübergehend an einem Ort aufhalten und keine dauerhafte Unterkunft haben, werden in der Sozialgesetzgebung als "Durchreisende" bezeichnet. Sie können finanzielle Unterstützung beantragen, um ihren Lebensunterhalt während der Durchreise zu sichern.
Aktuell beträgt der Tagessatz 18,77 € (= Regelbedarf Alleinstehende : 30 Tage). Zur Beantragung des Tagessatzes muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden. Zudem müssen Fragen zur aktuellen Lebenssituation beantwortet werden.
Die Auszahlung des Lebensunterhaltes für Durchreisende erfolgt im Kreishaus Dieburg einheitlich um 10:30 Uhr. Bitte beachten Sie, dass zu anderen Zeiten keine Auszahlung erfolgen kann.
Wer von der Sachbearbeitung für die Auszahlung zuständig ist, richtet sich nach dem Wochentag, an dem die Vorsprache erfolgt.
