Durchreisende

Personen, die sich nur vorübergehend an einem Ort aufhalten und keine dauerhafte Unterkunft haben, werden in der Sozialgesetzgebung als "Durchreisende" bezeichnet. Sie können finanzielle Unterstützung beantragen, um ihren Lebensunterhalt während der Durchreise zu sichern. 

Aktuell beträgt der Tagessatz 18,77 € (= Regelbedarf Alleinstehende : 30 Tage). Zur Beantragung des Tagessatzes muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden. Zudem müssen Fragen zur aktuellen Lebenssituation beantwortet werden. 


Die Auszahlung des Lebensunterhaltes für Durchreisende erfolgt im Kreishaus Dieburg einheitlich um 10:30 Uhr. Bitte beachten Sie, dass zu anderen Zeiten keine Auszahlung erfolgen kann.


Wer von der Sachbearbeitung für die Auszahlung zuständig ist, richtet sich nach dem Wochentag, an dem die Vorsprache erfolgt.

Ansprechpersonen

Montags:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Dienstags:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Mittwochs:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Donnerstags:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Freitags:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Unterbringung bei Wohnungslosigkeit

Städte und Gemeinden sind verpflichtet, obdachlose Menschen unterzubringen. Die ordnungsrechtliche Unterbringung erfolgt oftmals in Notunterkünften oder Übergangswohnheimen. 

Darüber hinaus gibt es im LaDaDi die Fachstelle WendePunkt, eine Anlaufstelle für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Hier erhalten Sie kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einer dauerhaften Unterkunft.
WendePunkt