Foto: Auf einer Tischplatte liegen ein Wohnungsschlüssel, Geld und ein Taschenrechner.

Wohngeld

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen mit geringem Einkommen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnraums Anpruch auf  

  • Mietzuschuss 
    (für Mieterinnen und Mieter)

    oder als

  • Lastenzuschuss 
    (für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung)

 

Erklärfilm zum Wohngeld-Plus

Weitere Informationen, auch in anderen Sprachen, erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 



Vor der Beantragung von Wohngeld

Die Wohngeldreform stellt uns personell vor große Herausforderungen. Um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir darum, von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Wohngeldantrags möglichst abzusehen. Sollten wir Rückfragen zu Ihrem Antrag haben, melden wir uns bei Ihnen. Nachträglich noch wichtige Informationen zu Ihrem Antrag können Sie uns gerne per E-Mail zukommen lassen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


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