Kontakt zur Wohngeldbehörde
Benötigen Sie weitere Auskünfte zum Wohngeld? Haben Sie Fragen zum Antrag auf Miet- oder Lastenzuschuss? Sind Sie sich unsicher, welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen?
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Wohngeld finden Sie auf unserer Seite
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, beantworten Ihnen diese gerne die Mitarbeiter*innen von Herrn Bock (Leiter Wohngeldbehörde Ost) und Herrn Haas (Leiter Wohngeldbehörde West). Wer für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der untenstehenden Übersicht. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort und ggf. auch nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Die Wohngeldreform stellt uns personell vor große Herausforderungen. Um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, sehen Sie bitte von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Wohngeldantrags möglichst ab. Sollten wir Rückfragen zu Ihrem Antrag haben, melden wir uns bei Ihnen. Nachträglich noch wichtige Informationen zu Ihrem Antrag können Sie uns gerne per E-Mail zukommen lassen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

